314  Ausgangspunkt für die Zuordnung von Dotationskapital zu inländischen Versicherungsbetriebsstätten sind die Vermögenswerte, die insgesamt der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals des ausländischen Versicherungsunternehmens dienen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil IV Tz. 75). Für die Berechnung sind die Werte zugrunde zu legen, die in der Bilanz des ausländischen Versicherungsunternehmens ausgewiesen sind.

315  Für Zwecke der Bestimmung des Dotationskapitals inländischer Versicherungsbetriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat sind als Vermögenswerte, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals dienen, die Vermögenswerte anzusehen, die den Vermögenswerten entsprechen, die nach Artikel 6 der Richtlinie des Rats vom 19. Dezember 1991 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen (91/674/EWG) auf der Aktivseite der Bilanz unter den Buchstaben C (Kapitalanlagen), D (Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen) und E I. (Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft) auszuweisen sind (gleichlautend Formblatt I der RechVersV). Für inländische Versicherungsbetriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat sind als Vermögenswerte, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals dienen, die Vermögenswerte anzusehen, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften des Sitzstaats als bedeckungsfähige Vermögenswerte anzusetzen sind. Liegen entsprechende aufsichtsrechtliche Vorschriften des Sitzstaats nicht vor, ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden.

Fall 1 – Schaden-Versicherungsunternehmen:

Das Versicherungsunternehmen X (X) mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat betreibt das Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft im Inland durch eine Niederlassung (Versicherungsbetriebsstätte). Die Bilanz von X weist (vereinfacht) folgende Positionen aus:

 
B. Immaterielle Vermögenswerte 70 A. Eigenkapital 700
C. Kapitalanlagen (KA):   E. Versicherungstechnische Rückstellungen (R):  
 

I.

II.

III.

IV.

Grundstücke

KA verbundene Unternehmen

Sonstige KA

Depotforderung RV

150

470

7 470

100
 

I.

II.

III.

IV.

VI.

Beitragsüberträge

Deckungsrückstellung

Schadensrückstellung

R für Beitragsrückerstattung

Sonstige R

450

2 000

4 900

250

10
E. Forderungsen (F):   G. Andere Rückstellungen 150
 

I.

II.

III.

F selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft

Abrechnungs-F Rückversicherung

Sonstige F

80

140

300
       
F. Sonstige Vermögensgegenstände 120 I. Andere Verbindlichkeiten (Vblk):  
         

I.

II.

III.

Vblk selbstabgeschlossenes Versicherungsgeschäft

Abrechnungs-Vlbk Rückversicherung

Sonstige Vblk

250

10

280
G. Rechnungsabgrenzungsposten 100        
      9 000       9 000

Lösung:

Die Vermögenswerte, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals dienen, betragen 8 270 (Summe von C.I. [150], C.II. [470], C.III. [7 470], C.IV. [100] und E.I. [80]).

Fall 2 – Lebensversicherungsunternehmen:

Das Versicherungsunternehmen X (X) mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat betreibt das Lebensversicherungsgeschäft im Inland durch eine Niederlassung (Versicherungsbetriebsstätte). Die Bilanz von X weist (vereinfacht) folgende Positionen aus:

 
B. Immaterielle Vermögenswerte 10 A. Eigenkapital 400
C. Kapitalanlagen (KA):   E. Versicherungstechnische Rückstellungen (R):  
 

I.

II.

III.

Grundstücke

KA verbundene Unternehmen

Sonstige KA

500

1 200

40 000
 

I.

II.

III.

IV.

Beitragsüberträge

Deckungsrückstellung

Schadenrückstellung

R für Beitragsrückerstattung

260

38 000

170

3 200
D. KA auf Rechnung und Risiko Versicherungsnehmer 800 F. R auf Rechnung und Risiko Versicherungsnehmer 800
E. Forderungen (F):   G. Andere Rückstellungen 150
 

I.

III.

F selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft

Sonstige F

250

500
       
F. Sonstige Vermögensgegenstände 300 I. Andere Verbindlichkeiten (Vblk):  
       

I.

II.

III.

Vblk selbstabgeschlossenes Versicherungsgeschäft

Abrechnungs-Vblk Rückversicherung

Sonstige Vblk

900

10

100
G. Rechnungsabgrenzungsposten 440 K. Rechnungsabgrenzungsposten 10
      44 000       44 000

Lösung:

Die Vermögenswerte, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals dienen, betragen 42 750 (Summe von C.I. [500], C.II. [1 200], C.III. [40 000], D. [800] und E.I. [250]).

316  Im Ergebnis ist einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte ein Anteil an den Vermögenswerten des ausländischen Versicherungsunternehmens zuzuordnen, denn diese Vermögenswerte dienen insgesamt der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals des ausländischen Versicherungsunternehmens (einschließlich der inländischen Versicherungsbetriebsstätte). Die Berechnung des Anteils der inländischen Versicherungsbetriebsstätte erfolgt auf Basis der in der handelsrechtlichen Bilanz des ausländischen Versicherungsunternehmens ausgewiesenen Verm...

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