Jörg Hanken, Guido Kleinhietpaß
Aktionspunkt 1 – Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Der Bericht zu Aktionspunkt 1 kommt zu dem Schluss, dass eine strikte Trennung der digitalen Wirtschaft von der übrigen Wirtschaft nicht möglich ist, da die digitale Wirtschaft zunehmend die Wirtschaft an sich ist. Er befasst sich mit BEPS-Risiken, die durch die digitale Wirtschaft verschärft werden, und zeigt die erwarteten Auswirkungen der im Rahmen des BEPS-Projekts entwickelten Maßnahmen auf. Es wurden Regeln und Umsetzungsmechanismen ausgearbeitet, um im Fall von Geschäften zwischen Unternehmen und Privatverbrauchern (B2C) die Erhebung der Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Aufenthaltsstaats des Verbrauchers zu erleichtern. Diese Maßnahmen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Anbieter schaffen und die effiziente Erhebung der auf solche Geschäftsvorfälle zu leistenden Mehrwertsteuer unterstützen. Zudem wurden Optionen zur Bewältigung der grundsätzlicheren steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft, wie der Frage des Anknüpfungspunkts und der Daten, erörtert und analysiert. Da diese Herausforderungen ebenso wie die potenziellen Lösungsoptionen systemische Fragen im Hinblick auf den bestehenden Rahmen für die Besteuerung grenzüberschreitender Tätigkeiten aufwerfen, die über die BEPS-Problematik hinausgehen, sind die OECD- und G20-Länder übereingekommen, die Entwicklungen zu beobachten und die Daten zu analysieren, die im Lauf der Zeit verfügbar werden. Auf der Grundlage der künftigen Monitoringanstrengungen wird auch bestimmt werden, ob weitere Arbeiten zu den erörterten und analysierten Optionen durchgeführt werden sollten. Diese Entscheidung sollte sich auf eine allgemeine Betrachtung der Fähigkeit der bestehenden internationalen Steuerstandards stützen, den durch die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft aufgeworfenen Problemen zu begegnen.
Aktionspunkt 2 – Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen
Ein gemeinsamer Ansatz wird über innerstaatliche Vorschriften sowie Abkommensregeln zur Neutralisierung der Effekte solcher Gestaltungen die Konvergenz der Vorgehensweisen der einzelnen Staaten fördern. Dies wird dabei helfen, durch die Beseitigung der steuerlichen Vorteile hybrider Gestaltungen eine doppelte Nichtbesteuerung zu verhindern und kostspielige mehrfache Betriebsausgabenabzüge für einen einzigen Ausgabenposten, Abzüge in einem Staat ohne entsprechende Besteuerung in einem anderen sowie die mehrfache Anrechnung ausländischer Quellensteuern zu unterbinden. Indem sie Besteuerungsinkongruenzen ausmerzen, den Einsatz der entsprechenden Instrumente oder Rechtsträger sonst aber nicht beeinträchtigen, werden die Regeln die Nutzung dieser Gestaltungen als Instrument zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung bremsen, ohne sich negativ auf die grenzüberschreitende Handels- und Investitionstätigkeit auszuwirken.
Aktionspunkt 3 – Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Regeln)
Der Bericht formuliert Empfehlungen in Form von Bausteinen wirksamer Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln), wobei zugleich anerkannt wird, dass die verschiedenen Staaten mit diesen Regeln unterschiedliche steuerpolitische Ziele verfolgen. Die Empfehlungen sind keine Mindeststandards, sondern sollen gewährleisten, dass Staaten und Gebiete, die sich für ihre Umsetzung entscheiden, über Regeln verfügen, die Steuerpflichtige wirksam daran hindern, Einkünfte in ausländische Tochtergesellschaften zu verlagern. Der Bericht identifiziert die Herausforderungen, vor denen die existierenden CFC-Regeln im Fall mobiler Einkünfte, beispielsweise aus geistigem Eigentum, Dienstleistungen und digitalen Transaktionen, stehen und ermöglicht den Staaten, diesbezüglich über geeignete Maßnahmen nachzudenken. Die durchgeführten Arbeiten unterstreichen, dass CFC-Regeln als Ergänzung zu den Verrechnungspreisregeln und sonstigen Vorschriften eine fortgesetzt wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung spielen.
Aktionspunkt 4 – Begrenzung der Gewinnverkürzung durch Abzug von Zins- oder sonstigen finanziellen Aufwendungen
Ein gemeinsamer Ansatz wird die Konvergenz der nationalen Regeln im Bereich der Zinsabzugsmöglichkeiten fördern. Dass Steuerregeln Einfluss darauf haben, wo innerhalb eines multinationalen Konzerns die Kredite angesiedelt werden, wurde in einer Reihe wissenschaftlicher Studien nachgewiesen, und es ist zur Genüge bekannt, dass es Konzernen leicht möglich ist, das Schuldenniveau auf Ebene einzelner Konzerneinheiten durch konzerninterne Finanzierungen zu vervielfachen. Gleichzeitig kann der Möglichkeit, überhöhte Abzüge für Zinsaufwendungen vorzunehmen – einschließlich solcher, mit denen die Erzielung steuerfreier oder aufgeschobener Erträge finanziert wird –, am besten auf koordinierte Weise begegnet werden, da es wichtig ist, Fragen der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass angemessene Begren...