Überblick
Das Statistische Bundesamt hat zum 1.1.2008 eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, veröffentlicht. Diese tritt an die bisherige Ausgabe 2003. Das BMF hatte am 4.2.2008 ein Anwendungsschreiben zum Übergang von der bisherigen zur aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige erlassen. Diese Weisung, nach der die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, für alle nach dem 31.12.2007 begonnenen Erstinvestitionsvorhaben angewendet werden sollte, wurde nun teilweise zurückgenommen.
Kommentar
Das bisher BMF-Schreiben hatte folgende Grundregeln für die Zuordnung eines Betriebs zu einem mit Investitionszulage begünstigten Wirtschaftszweig aufgestellt:
- Gehört ein Betrieb nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, erstmals nicht mehr zu einem begünstigten Wirtschaftszweig, sollte die neue Klassifikation für solche Investitionen angewendet werden, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören, mit denen nach dem 31.12.2008 begonnen wird.
- Gehört der Betrieb erstmals zu einem begünstigten Wirtschaftszweig, gilt die neue Klassifikation bereits für alle Erstinvestitionsvorhaben, mit denen der Investor nach dem 31.12.2007 begonnen hat.
Nach dem neuen BMF-Schreiben werden nun sämtliche Investitionen, für die noch das InvZulG 2007 anzuwendenden ist, ausschließlich nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003, beurteilt. Dies hat zur Folge, dass auch solche Betriebe, die nach der Ausgabe 2008, nicht mehr zu den begünstigten Wirtschaftszweige gehören, bei Beginn des Erstinvestitionsvorhabens nach dem 31.12.2008 eine Zulage nach dem InvZulG 2007 erhalten können. Dies betrifft z. B. Betriebe der Wirtschaftszweige
- Einbau selbst hergestellter Ausbauelemente aus Holz,
- Errichtung serienmäßig hergestellter Dachstühle aus Holz,
- Errichtung selbst hergestellter Fertigbauten aus Holz,
- Verlegen bespielter Tonträger,
- Sammlung, Behandlung, Beseitigung und Lagerung radioaktiver Abfälle,
- Kompostierung organischer Abfälle,
- Errichtung selbst hergestellter Gebäude, Ausbauelemente aus Kunstoffen,
- Errichtung selbst hergestellter Metallgebäude,
- Einbau selbst hergestellter Ausbauelemente aus Metall,
- Hufschmiede,
- Ausstrahlung von Internet-Radio- und Filmbeiträgen,
sowie eine Reihe von Wirtschaftszweigen, die sich mit der Reparatur von Gegenständen und Geräten beschäftigen.
Eine vollständige Liste aller von der nun begünstigenden Neuregelung betroffener Wirtschaftszweige enthält die Anlage zum BMF-Schreiben v. 4.2.2008, das durch die neue Weisung aufgehoben wird.
Soweit Betriebe nach der Klassifikation Ausgabe 2008 erstmals in den Kreis der begünstigten Wirtschaftszweige aufgenommen wurden, z. B. Herstellung von Wein und Spirituosen, Appartementhotels, bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass die Ausgabe 2008 der Klassifikation bereits für solche Erstinvestitionsvorhaben anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2007 begonnen wurden.
Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 19.12.2008, IV C 3 – InvZ 1015/07/0002.