FinMin Bayern, Erlaß v. 12.4.2016, 34 - S 3810 - 5/1
Aufgrund des Urteils des BFH vom 22.7.2015, II R 12/14 (BStBl 2016 II S. S. 230) wird hiermit der Erlass vom 24.10.2014 (Gz.: 34 – S 3810 – 5/1) zur Kürzung des vom Erben an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner zu zahlenden Zugewinnausgleichs nach § 10 Abs. 6 ErbStG aufgehoben.
Ich bitte, die Erbschaftsteuerfinanzämter entsprechend zu informieren und den Erlass nicht mehr in der Erbschaftsteuerkartei zu führen.
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