Zwischen ................................... [Verleiher]

und der Firma ................................... [Entleiher]

wird folgender Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen[2]:

§ 1 Erlaubnis

Der Verleiher bestätigt, dass er eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitnehmern gemäß § 1 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), ausgestellt mit Verfügung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit ................................... [Sitz] vom ................................... bis zum ..................................., besitzt.

Der Verleiher verpflichtet sich, den Entleiher über den Wegfall sowie alle Änderungen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich zu unterrichten. In den Fällen der Nichtverlängerung, der Rücknahme oder des Widerrufs der Erlaubnis wird er ihn ferner auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung und die gesetzliche Abwicklungsfrist (§ 2 Abs. 4 Satz 4 letzter Halbsatz AÜG) hinweisen.[3]

§ 2 Überlassung

Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher den/die nachfolgend aufgezählten Arbeitnehmer[4] zum Einsatz in dessen Betrieb in ................................... für die Zeit vom ................................... bis zum ................................... als sog. Leiharbeitnehmer zu überlassen.[5]

Name Vorname geboren am Staatsangehörigkeit: vorgesehene Tätigkeit und erforderliche Qualifikation Einsatzort und Einsatzbereich: Stundensatz für die Entleihe EUR
........................................ ........................................ .................... ........................................ ........................................ ........................................ ........................................
........................................ ........................................ .................... ........................................ ........................................ ........................................ ........................................
........................................ ........................................ .................... ........................................ ........................................ ........................................ ........................................

§ 3 Arbeitsbedingungen im Betrieb des Entleihers

Soweit auf das Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung[6] findet, gelten die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers maßgeblichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts[7]. Für mit den in § 2 genannten Leiharbeitnehmern vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers gelten die nachfolgenden wesentlichen Arbeitsbedingungen:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses:
........................................
  • Arbeitsort:
........................................
  • zu leistende Tätigkeit:
........................................
  • vereinbarte Arbeitszeit:
........................................
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs:
........................................
  • Kündigungsfristen:
........................................
  • für die Arbeitsverhältnisse einschlägige Tarifverträge und Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen:
........................................
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie sonstiger Bestandteile des Entgelts und deren Fälligkeit:
........................................

§ 4 Austausch

Der Entleiher ist berechtigt, am 1. Tag des Arbeitseinsatzes eines Zeitarbeitnehmers bis .................... Uhr zu verlangen, dass dieser ausgetauscht wird. Soweit dieses Verlangen auf einer mangelnden Eignung des Zeitarbeitnehmers beruht, werden die bis dahin abgeleisteten Arbeitsstunden nicht berechnet.

Kommt der Verleiher diesem Verlangen nicht nach, ist der Entleiher berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.[8]

Der Verleiher ist berechtigt, auch während des Arbeitseinsatzes Zeitarbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist abzuberufen. Er hat die abberufenen Arbeitnehmer allerdings durch andere, in gleicher Weise geeignete Arbeitnehmer zu ersetzen.

Alternativ

Der Verleiher ist berechtigt, einen Leiharbeitnehmer durch einen anderen mit der erforderlichen Qualifikation zu ersetzen, wenn er dies dem Entleiher mindestens 3 Werktage vorher ankündigt.[9]

Vor jeder Ersetzung hat der Verleiher den jeweiligen Leiharbeitnehmer gegenüber dem Entleiher unter Bezugnahme auf diesen Vertrag zu benennen. Es sind dabei jeweils die in § 2 dieses Vertrages vorgesehen Angaben zu machen.

§ 5 Vergütung

Der Entleiher hat dem Verleiher für jeden Zeitarbeitnehmer die für diesen vereinbarte Vergütung (s. § 2) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach vereinbarten Stundensätzen aufgrund der vom Entleiher unterzeichneten Nachweise.

Die wöchentliche Arbeitszeit ...

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