Mustervertrag zwischen Verleiher (Zeitarbeitsfirma und Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers) und Entleiher (anderes Unternehmen und Kunde) über die Überlassung eines Leiharbeitnehmers. Dem Vertrag liegt die geltende Fassung des AÜG zugrunde (Stand 1.8.2022).

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