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Arbeitslosenversicherung / 4 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

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Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung sind

  • das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit,
  • das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung,
  • das Teilarbeitslosengeld und
  • das Kurzarbeitergeld, einschließlich der Sonderformen Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld.
 
Wichtig

Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Arbeitslosengeld II ist keine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Es ist eine steuerfinanzierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung, die nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende in pauschalierter Höhe gezahlt wird.

4.1 Arbeitslosengeld

Kernaufgabe des Arbeitslosengeldes ist der Ersatz des Arbeitsentgelts wegen Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird auch bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gezahlt. Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und dem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.[1]

[1] § 136 Abs. 1 SGB III.

4.2 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat,

  • wer arbeitslos ist,
  • sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch arbeitslos gemeldet und
  • die Anwartschaftszeit erfüllt hat.

Arbeitslosengeld wird längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Arbeitslose das für die Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter erreicht hat.[1]

Im Einzelnen:

[1] § 137 SGB III.

4.2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit im Gesetzessinne[1] liegt vor, wenn der Antragsteller

  • beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche mit einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt,
  • sich aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit durch Eigenbemühungen zu beenden und
  • der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, d. h. objektiv in der Lage und subjektiv bereit ist...

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