Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Einsichtsrecht des Vertrauensmannes in Bewerbungsunterlagen von nichtbehinderten Bewerbern
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen Anspruch darauf, neben den Bewerbungsunterlagen von behinderten Bewerbern vom Arbeitgeber auch die Bewerbungsunterlagen nichtbehinderter Bewerber zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt zu bekommen. Sie ist insoweit auf die Beteiligungsrechte aus § 25 Abs 2 SchwbG beschränkt.
2. Streitfragen hierüber sind im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren, nicht im Beschlußverfahren zu entscheiden.
Normenkette
SchwbG § 14 Abs. 1, § 25 Abs. 2
Nachgehend
LAG Köln (Entscheidung vom 27.07.1988; Aktenzeichen 7 Sa 298/88) |
Fundstellen
Haufe-Index 445713 |
EzA § 14 SchwbG 1986, Nr 1 (LT1-2) |
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