Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz
Leitsatz (redaktionell)
Der Spruch einer Einigungsstelle, durch den betrieblichen Vorgesetzten untersagt wird, Mitarbeiter auf ihren Gesundheitszustand hin zu befragen, ist nicht rechtsunwirksam.
Orientierungssatz
Vor dem LArbG Hamburg wurde unter dem Aktenzeichen 8 TaBV 3/91 Rechtsbeschwerde eingelegt.
Normenkette
ASiG § 3; LFZG § 3; ASiG § 9 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nrn. 1, 7
Nachgehend
LAG Hamburg (Beschluss vom 10.07.1991; Aktenzeichen 8 TaBV 3/91) |
Fundstellen
Haufe-Index 443515 |
DB 1991, 1078-1079 (T) |
AiB 1991, 92-94 (LT1) |
ArbuR 1991, 348 (L1) |
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