Entscheidungsstichwort (Thema)
Bedenkzeit von Abschluß eines Aufhebungsvertrags
Leitsatz (redaktionell)
Bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages gehört es zu den vertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit einzuräumen und ihn auf sozialrechtliche Folgen des Aufhebungsvertrages aufmerksam zu machen, wenn die Initiative zum Aufhebungsvertrages von Arbeitgeber ergriffen wird.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Hamburg unter dem Aktenzeichen 5 Sa 20/91.
Normenkette
BGB §§ 305, 611; AFG § 119 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Nachgehend
LAG Hamburg (Urteil vom 03.07.1991; Aktenzeichen 5 Sa 20/91) |
Fundstellen
BB 1991, 625 |
BB 1991, 625 (L1) |
ArbuR 1991, 347 (L1,S1) |
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