Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigentum an einem Wachhund

 

Orientierungssatz

Wird ein Schäferhund von dem Geschäftsführer eines Bewachungsunternehmens für den Einsatz im Wachdienst gekauft, so erwirbt ein als Wächter beschäftigter Arbeitnehmer - aufgrund der eindeutigen Zweckbestimmung - (allenfalls) für die Dauer des Arbeitsverhältnisses auflösend bedingtes Eigentum an dem Hund.

 

Normenkette

BGB §§ 611, 985

 

Fundstellen

NJW 1987, 2542

NJW 1987, 2542 (ST1)

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