Entscheidungsstichwort (Thema)
Notwendigkeit der Zuziehung außerbetrieblicher Einigungsstellenmitglieder - Vorabverfahren analog § 76 Abs 2 Satz 3 BetrVG - Honoraranspruch des außerbetrieblichen Einigungsstellenmitgliedes
Leitsatz (redaktionell)
1. Bestreitet der Arbeitgeber die Notwendigkeit der Zuziehung mehrerer außerbetrieblicher arbeitnehmerseitiger Beisitzer zu einer Einigungsstelle, muß er vor Durchführung der Einigungsstellensitzung gem § 76 Abs 2 Satz 3 BetrVG analog im Verfahren zur Vorabklärung der Notwendigkeit durchführen.
2. Ein unwirksamer Bestellungsbeschluß des Betriebsrates hindert nicht das Entstehen des Honoraranspruchs des außerbetrieblichen Einigungsstellenmitgliedes, wenn es bereits in der Einigungsstelle unter Beisein der arbeitgeberseitigen Einigungsstellenmitglieder mitverhandelt hat.
Orientierungssatz
Unter dem AZ 7 TaBV 14/91 ist beim LArbG Mainz Beschwerde eingelegt worden.
Normenkette
BetrVG § 76a Abs. 3-4, § 76 Abs. 2 S. 3
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445683 |
ARST 1991, 197 (L1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1-2) |
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