Entscheidungsstichwort (Thema)

Territorialitätsprinzip - Geltungsbereich des Kündigungsschutzes - Gerichtsstandsvereinbarung

 

Orientierungssatz

Für das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht das Territorialitätsprinzip. Haben die Parteien die Anwendung deutschen Rechts auf das Arbeitsverhältnis vereinbart, ist daher das Kündigungsschutzgesetz auch dann anwendbar, wenn ein deutscher Arbeitnehmer von einem ausländischen Unternehmen ausschließlich im Ausland beschäftigt wird.

 

Normenkette

ZPO § 29 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 1; ArbGG § 46 Abs. 2; VollstrZustÜbk Art. 4 Nr. 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.02.1988; Aktenzeichen 2 AZR 590/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442184

RzK, I 4e Nr 1 (ST1)

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