Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifliche Ausschlußfrist

 

Orientierungssatz

1. Dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf den tariflichen Verfall eines Anspruchs gemäß § 70 BAT zu berufen, wenn der Anspruchsberechtigte die Rechtslage falsch einschätzt. Treuwidrig ist die Berufung auf die Ausschlußfrist aber dann, wenn der Arbeitgeber durch sein Verhalten maßgebliche Ursachen dafür gesetzt hat, daß der Arbeitnehmer nicht erkennen konnte, ob ihm ein Anspruch zusteht. Dazu gehören namentlich die Fälle, in denen dem Arbeitnehmer auf seine Erkundigung hin falsche Auskünfte erteilt werden und er deswegen darauf verzichtet, einen Anspruch geltend zu machen.

2. Berufung ist unter dem Aktenzeichen 12 Sa 914/95 bei LArbG Hannover eingelegt worden.

 

Normenkette

BAT § 70; BGB § 242

 

Fundstellen

ArbuR 1995, 223 (S1)

Bibliothek, BAG (T)

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