Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufrechnungsverbot

 

Orientierungssatz

1. Die Berufung auf das gesetzliche Aufrechnungsverbot verstößt nicht gegen Treu und Glauben und kann daher nicht als unzulässige Rechtsausübung zurückgewiesen werden.

2. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung ist vom LArbG München durch Beschluß vom 22. November 1985, 4 Sa 588/85 als unzulässig verworfen worden.

 

Normenkette

BGB §§ 394, 611 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443040

ARST 1986, 9-10 (ST1)

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