2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer
Die Steuerbegünstigung gilt für Personen, die nebenberuflich tätig sind als
- Übungsleiter,
- Ausbilder,
- Erzieher oder
- ggf. Betreuer.
Eine Betreuertätigkeit ist nur dann begünstigt, wenn sie eine pädagogische Ausrichtung hat. Hieran fehlt es z. B. einem ehrenamtlichen Versichertenberater, der nur den Ehrenamtsfreibetrag erhalten kann. Entscheidend ist, dass andere Menschen ausgebildet oder unterrichtet werden. Typische Beispiele sind die Tätigkeiten als
- Trainer bei Fußballvereinen,
- Dirigenten oder Chorleiter bei Gesangs- oder Musikvereinen sowie
- die Lehr- oder Vortragstätigkeit an Volksbildungswerken, einschließlich der Leitung von Volkshochschulen.
2.2 Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen
Die zweite Gruppe umfasst Personen, welche die nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen übernommen haben. Dabei gilt die Steuerbegünstigung nicht nur für die nebenberufliche Dauerpflege, sondern auch für kurzfristige Hilfsleistungen.
In Betracht kommen nebenberufliche Hilfsdienste bei
- der häuslichen Betreuung durch ambulante Pflegedienste (z. B. Unterstützung bei der Grund- und Behandlungspflege, bei häuslichen Verrichtungen und Einkäufen, beim Schriftverkehr);
- der Altenhilfe nach dem Muster des § 71 SGB XII (z. B. Hilfe bei der Wohnungs- und Heimplatzbeschaffung, in Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste);
- Sofortmaßnahmen gegenüber Schwerkranken und Verunglückten durch Rettungssanitäter und Ersthelfer und
- der organisierten Nachbarschaftshilfe kirchlicher Einrichtungen.
2.3 Künstlerische Tätigkeiten
Der Steuerfreibetrag kommt auch für Einnahmen aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten infrage. Nebenberufliche Kirchenmusiker oder eine Opernsängerin, die nebenberuflich bei der kulturellen Veranstaltung eines gemeinnützigen Vereins auftritt, können den Freibetrag von 3.000 EUR pro Jahr erhalten. Auch Komparsen und Statisten bei Theater- bzw. Opernaufführungen üben eine begünstigte künstlerische Nebentätigkeit aus.