OFD Frankfurt, Verfügung v. 20.4.1998, S 2223 A - 22 - St II 22

 

1. Aufwendungsersatzansprüche von Vereinsmitgliedern

  1. a) Erstattungsansprüche nach § 670 BGB können Grundlage sog. Aufwandsspenden gem. § 10 b Abs. 3 Satz 4 und5 EStG sein. Dies gilt grundsätzlich auch im Verhältnis eines gemeinnützigen Vereins zu seinen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern.

    Aufgrund der Verkehrssitte spricht aber eine tatsächliche Vermutung dafür, daß Leistungen ehrenamtlicher Mitglieder für den Verein unentgeltlich und ohne Aufwendungsersatzanspruch geleistet werden. Für den Spendenabzug enthält § 10 b Abs. 3 Satz 4 EStG daher eine spezifisch steuerrechtliche Regelung, die unabhängig vom Zivilrecht einen besonderen Nachweis für das Bestehen eines Aufwendungsersatzanspruchs vorschreibt: Dieser muß durch Vertrag oder Satzung (ausdrücklich) eingeräumt worden sein. Dies erleichtert auch den gemeinnützigen Vereinen, unberechtigte Wünsche nach der Ausstellung von Spendenbestätigungen für Aufwendungen abzuwehren (vgl. Gesetzesbegründung zur Änderung des § 10 b Abs. 3 EStG durch das Vereinsförderungsgesetz, BT-Drucks. 11/4176 S. 13 zu Art. 3).

    Der Gegenbeweis gegen die o.a. Vermutung ist möglich, er kann durch vertragliche Regelung oder Satzung geführt werden.

    Zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins als wesentliches Indiz für die Ernsthaftigkeit von vereinbarten Kostenerstattungsansprüchen vgl. Verfügung vom 30.3.1995, S 2223 A - 22 - St II 22, ESt-Kartei § 10 b Fach 1 Karte 6 unter 3. Von der Ernsthaftigkeit kann auch ausgegangen werden, wenn der Verein in vergleichbaren Fällen bereits Aufwendungsersatz geleistet hat.

  2. b) Aufwendungsersatzansprüche nach §§ 27 Abs. 3 i.V. mit§ 670 BGB von Vorstandsmitgliedern eines Vereins sind keine durch Satzung eingeräumten Ansprüche i.S. des § 10 b Abs. 3 Satz 3 EStG. Im übrigen gilt für sie das zu a) Gesagte.
  3. c) Aufwendungsersatzansprüche aus einer auf entsprechender Satzungsermächtigung beruhenden Vereinsordnung (z.B. Reisekostenordnung) sind Ansprüche aus Satzung i.S. des § 10 b Abs. 3 Satz 3 EStG.
 

2. Spendenbestätigungen bei Aufwandsspenden

Zur Spendenbestätigung bei Aufwandsspenden vgl. Verfügung vom 30.3.1995, S 2223 A - 22 - St II 22, ESt-Kartei § 10 b Fach 1 Karte 6 unter 3.

 

Normenkette

EStG § 10 b

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