Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
6.1 Wareneingang: Es muss ein eigenes Buch geführt werden
Besondere Aufzeichnungen sind (u. U.) für den Wareneingang vorgeschrieben.
Der Wareneingang umfasst alle
- Handelswaren,
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (unabhängig davon, ob sie zur Herstellung von Fertigprodukten oder Weiterveräußerung verwendet werden),
- Waren zur Be- oder Verarbeitung.
Dabei ist es unerheblich, ob die Waren für eigene oder fremde Rechnung angeschafft werden.
Die Aufzeichnungen müssen die folgenden Angaben enthalten:
Den Wareneingang aufzeichnen müssen: |
Art der Aufzeichungen: |
Land- und Forstwirte |
entfällt |
Gewerbetreibende |
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- Tag des Wareneingangs oder Rechnungsdatum
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Wareneingangsbuch, Liste oder geordnete Belegablage |
- Name und Anschrift des Lieferanten
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- Handelsübliche Bezeichnung der Ware
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Selbstständig Tätige |
entfällt |
Tab. 10: Aufzeichnungspflichten beim Wareneingang
6.2 Warenausgang: Es ist auch ein eigenes Buch nötig
Auch für den Warenausgang sind (u. U.) besondere Aufzeichnungen zu führen.
Den Warenausgang aufzeichnen müssen: |
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Buchführungspflichtige Land- und Forstwirte (Großhandel) |
wie Großhandel |
Gewerbetreibende – im Verkauf an Endverbraucher (= Einzelhandel) |
entfällt |
Gewerbetreibende – im Rahmen des Wiederverkaufs (= Großhandel) |
auch Nichtbuchführungspflichtige |
Selbstständig Tätige |
entfällt |
Tab. 11: Aufzeichnungspflichtige
Aufzuzeichnen sind beim Warenausgang: |
Art der Aufzeichnungen: |
Tag des Warenausgangs oder Rechnungsdatum |
Warenausgangsbuch |
Name und Anschrift des Abnehmers |
Liste oder geordnete Belegablage |
Handelsübliche Bezeichnung der Ware |
Preis |
Beleghinweis |
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Alle Ziel-, Kredit-, Tausch- und Kompensationsgeschäfte |
Debitorenkonto, Vermerke auf Aus- und Eingangsrechnungen |
Alle Preisnachlässe |
Tab. 12: Aufzeichnungspflichten beim Warenausgang
Preisnachlässe aufzeichnen
Zum Nachweis geringerer Aufschläge bzw. eines niedrigeren Gewinns sollten in jedem Fall – auch im Verkauf an Endverbraucher – Preisnachlässe aufgezeichnet werden (Liste, Sammeln von Etiketten, auf welchen Reduzierungen vermerkt sind).
6.3 Nicht bzw. beschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Gesondert zu buchen
Folgende Ausgaben erkennt das Finanzamt in jedem Fall nur als abziehbare Betriebsausgaben an, wenn diese auf gesonderten Konten gebucht bzw. gesondert aufgezeichnet worden sind:
Ausgabeart |
Aufzeichnung |
Art der Aufzeichnung |
Geschenke (Anschaffungs- / Herstellungskosten bis zu 35 EUR) |
Empfängernachweis (Name, Firma, Datum) |
für jede Gruppe ein gesondertes Konto, eine Spalte bzw. Liste oder ein Konto, eine Spalte, Liste, wenn Gruppenart ersichtlich |
Bewirtungskosten (zu 70 %) |
Ort, Tag, Personen, Bewirtungsanlass; Rechnungen beifügen |
für jede Gruppe ein gesondertes Konto, eine Spalte bzw. Liste oder ein Konto, eine Spalte, Liste, wenn Gruppenart ersichtlich |
Aufwendungen für Gästehäuser zur Bewirtung und Beherbergung von Geschäftsfreunden an einem Ort außerhalb des Orts eines Betriebs des Unternehmers |
von abziehbaren Kosten sonstiger Gästehäuser (an Betriebssitzen) trennen |
für jede Gruppe ein gesondertes Konto, eine Spalte bzw. Liste oder ein Konto, eine Spalte, Liste, wenn Gruppenart ersichtlich |
Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten etc. und für damit zusammenhängende Bewirtungen |
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für jede Gruppe ein gesondertes Konto, eine Spalte bzw. Liste oder ein Konto, eine Spalte, Liste, wenn Gruppenart ersichtlich |
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (unbeschränkt nur abzugsfähig, wenn Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung) (laufende Kosten und Kosten der Ausstattung) |
Kostenaufstellung und Aufzeichnungen über Nutzungszeit |
für jede Gruppe ein gesondertes Konto, eine Spalte bzw. Liste oder ein Konto, eine Spalte, Liste, wenn Gruppenart ersichtlich |
Sonstige unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren |
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Tab. 13: Aufzeichnungspflichten bei Betriebsausgaben
Als Geschenk gelten Zuwendungen, die betrieblich oder fast ausschließlich betrieblich veranlasst sind. Dabei ist es unerheblich, ob ein Gegenstand mit oder ohne Werbeaufdruck zugewendet wird.
Kein Geschenk liegt vor, wenn es sich um einen (Streu-) Werbeartikel (Gegenstand mit Name / Firmenbezeichnung oder sonstigem Werbehinweis) handelt, der nicht individualisiert und / oder an einen bestimmten Empfängerkreis verteilt wird.
6.3.1 Geschenke
Bei Geschenken von geringem Wert (z. B. Kugelschreiber, Taschenkalender) ist kein Empfängernachweis erforderlich.
6.3.2 Bewirtungsaufwand
Die ...