Zu Europa im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 gehören die folgenden Staaten:

  Albanien
  Andorra
  Belgien
  Bosnien und Herzegowina
  Bulgarien
  Dänemark[2]
  Deutschland
  Estland
  Finnland
  Frankreich[3]
  Griechenland
  Irland
  Island
  Italien[4]
  Kasachstan[5]
  Kosovo
  Kroatien
  Lettland
  Liechtenstein
  Litauen
  Luxemburg
  Malta
  Republik Moldau
  Monaco
  Montenegro
  Niederlande[6]
  Nordmazedonien
  Norwegen
  Österreich
  Polen
  Portugal[7]
  Rumänien
  Russische Föderation[8]
  San Marino
  Schweden
  Schweiz
  Serbien
  Slowakei
  Slowenien
  Spanien[9]
  Tschechien
  Türkei[10]
  Ukraine
  Ungarn
  Vatikanstadt
  Vereinigtes Königreich[11]
  Weißrussland
[1] Anlage (zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) angefügt durch Vierte Verordnung zur Änderung der Auslandsreisekostenverordnung. Anzuwenden ab 10.04.2021.
[2] Ohne Grönland.
[3] Ohne Überseegebiete.
[4] Ohne Pelagische Inseln.
[5] Staatsgebiet auf dem europäischen Kontinent.
[6] Ohne Überseegebiete.
[7] Ohne Azoren und Madeira.
[8] Staatsgebiet westlich der traditionellen Grenze, die entlang des Urals, an der Grenze zu Kasachstan über das Kaspische Meer und von dort entlang der Staatsgrenzen zu Aserbaidschan und Georgien sowie des Nordkaukasus zum Schwarzen Meer verläuft.
[9] Einschließlich Balearen, ohne Kanaren.
[10] Staatsgebiet auf dem europäischen Kontinent.
[11] Ohne Überseegebiete.

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