Entscheidung des BVerfG ...: Das BVerfG hat sich sehr eingehend und überzeugend mit der verfassungsrechtlichen Benachteiligung personenidentischer Schwester-PersG auseinandergesetzt und einen punktuellen, sachlich nicht einleuchtenden Begünstigungsausschluss gekippt.

... fordert den Steuergesetzgeber: Nunmehr ist der Steuergesetzgeber am Zug. Im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit hat er die Wahl, Umstrukturierungsmaßnahmen prinzipiell neu zu ordnen. Angesichts der praktisch hohen Relevanz steuerneutraler Umstrukturierungsvorgänge erscheint die Ausweitung der Buchwertfortführung jedenfalls auf beteiligungsidentische Schwester-PersG geboten. Der Gesetzgeber hat dabei auch die Gelegenheit zur Prüfung, ob die Buchwertfortführung bei nicht beteiligungsidentischen Schwester-PersG ebenfalls Anwendung finden soll. Dafür spricht, dass ein Überspringen stiller Reserven in den schon jetzt geregelten Fällen des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG grds. möglich ist.

Missliebigen Konstellationen könnte der Steuergesetzgeber durch eine Ausweitung der Sperrfrist begegnen. Dies hat das BVerfG zwar nur für beteiligungsidentische Schwester-PersG angedeutet, könnte aber auch auf sonstige Konstellationen ausgeweitet werden.

 

Service: BFH v. 10.4.2013 – I R 80/12, EStB 2013, 403 (Luxem) abrufbar unter steuerberater-center.de

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