Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
Bei Gerüst- und Schalungsteilen kann ein Festwert gebildet werden. Für den Festwert gelten folgende Grundsätze:
Neben dem Festwert gibt es bei der Bilanzierung noch weitere Besonderheiten:
Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Einlagewert eines selbstständig nutzbaren Wirtschaftsguts nicht über 800 EUR, kann die Behandlung als sog. "geringwertiges Wirtschaftsgut" (GWG) erfolgen. Folge ist, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sofort in voller Höhe als Aufwand abgezogen werden können. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Einlagewert 250 EUR, müssen die Gegenstände in einem separaten Verzeichnis erfasst werden.
Ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Einlagewert von 250 EUR bis 1.000 EUR kann nach den allgemeinen Grundsätzen oder im Rahmen eines sog. "Sammelpostens "bewertet werden. Der Sammelposten ist im Zugangsjahr und den vier folgenden Jahren jeweils mit einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.
Prüfungsansatz
Der Prüfer untersucht, ob die besonderen Bewertungsmethoden dem Grunde und der Höhe nach zutreffend angewendet wurden.