Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
Im Bereich des Gastronomiegewerbes gibt es noch sonstige Verprobungen, die im Rahmen einer Außenprüfung angewendet werden können. Diese werden im Folgenden näher erläutert.
Abstimmen mit Events
Der Betriebsprüfer wird bei seiner Prüfung z. B. auf Zeitungsinserate oder Facebook-Beiträge zu veranstalteten Events zurückgreifen um mögliche starke Umsatztage zu ermitteln und mit den erfassten Betriebseinnahmen abgleichen.
Plausibilitätsprüfung
Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen einer Außenprüfung sämtliche im Betrieb gebuchten Daten und Vorgänge auf Plausibilität untersucht werden. Beispielsweise sollte sich eine Personalverstärkung in einer Umsatzsteigerung zeigen.
Datenzugriff auf Vorsysteme und Sonstiges
Alle steuerrelevanten Daten aus Vorsystemen sind aufbewahrungspflichtig. Bereits erwähnt wurden PC-Kassen. Weitere Auswertungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Warenwirtschaftssystem, der Lohnbuchhaltung (Schichtzettel) oder Prüfungsunterlagen der Sozialversicherung.
Ziffernanalyse
Die Ziffernanalyse (Benford, CHI-Quadrat-Test) geht davon aus, dass ab einer bestimmten Zahlenmenge (für Gastwirtschaften erfüllt) bestimmte Ziffern in einer bestimmten Häufigkeit vorkommen. Abweichungen hiervon zeigen eine Auffälligkeit, die auf eine Manipulation hindeuten kann. Eine bekannte Ziffernanalyse ist das sog. "Benford's law".
Benford's law 1. Stelle
Nach Benford treten die Ziffern der ersten Stelle einer Zahl mit folgender Häufigkeit auf:
Ziffer an 1. Stelle |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
Wahrscheinlichkeit |
30,1 % |
17,6 % |
12,5 % |
9,7 % |
7,9 % |
6,7 % |
5,8 % |
5,1 % |
4,6 % |
Diese Berechnungen gibt es für die 1., 2. und 3. Stelle einer Zahl bzw. für Endziffern (z. B. hohe Häufigkeit der Endziffer "9" im Einzelhandel: Endpreis z. B. 4,99 EUR, 5,99 EUR oder 9,99 EUR). Diese Auswertungen gelten bei Abweichung von der Norm zwar als Indiz für eine Manipulation, zur Schätzung reichen sie alleine jedoch nicht aus. Sie können jedoch andere Verprobungen untermauern.
30/70-Methode
Bei der 30/70-Methode als Verprobungs-/Schätzungsmethode wird nur eine der Warengattungen Speisen und Getränke kalkuliert. Es wird unterstellt, dass die Anteile der Erlöse aus dem Verkauf von Getränken 30 % und von Speisen 70 % der Gesamterlöse ausmachen. Die nicht kalkulierte Gattung wird entsprechend hochgerechnet. Diese Methode gilt lt. FG Münster bei Speiserestaurants als eine grundsätzlich geeignete Schätzungsmethode, für den Außer-Haus-Verkauf ist sie jedoch nicht geeignet.
In-Haus- und Außer-Haus-Umsätze
Bei der Verprobung der In Haus- und Außer Haus-Umsätze wird der Betriebsprüfer besonderen Wert auf die Ermittlung des Verhältnisses von 19 %-igen Umsätzen im Lokal und 7 %-igen Umsätzen im Straßenverkauf legen. Hier sollte sich ein zu den Gegebenheiten des Betriebs plausibles Verhältnis ergeben.
Nebenbetriebe
Umsätze aus weiteren Betrieben oder Betriebsteilen (Eintrittskarten, Hotelumsätze, Bäckerei, Metzgerei) sind separat zu verproben.