BMF, Schreiben v. 17.7.2015, IV B 6 - S 1316/11/10052 :124, BStBl I 2015, 637

Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes

Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten (mit US-Bezug bzw. mit Bezug zu Deutschland) eine effektive Besteuerung sicherzustellen (FATCA-Abkommen). Durch das Abkommen verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen.

Nach § 117c Abgabenordnung (AO) hat die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen.

Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem FATCA-Abkommen können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch FATCA abgerufen werden.

Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz entsprechend § 1 Absatz 2 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung und nach § 117c AO veröffentlicht. Das Datenschema wird nachfolgend dargestellt und steht im Internet des BZSt unter www.bzst.bund.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

 

I. Datenübermittlung über die ELMA-Schnittstelle für Massendatenmelder

 

1. Gesamtstruktur der Datenübermittlung

Das Root Element ELANFC dient als Wurzelknoten für die gesamte zu übertragende Datei. Es stellt den Einstieg in den Baum dar. Erst danach folgt der ELANKOM-Abschnitt. Im ELANKOM-Abschnitt werden die zu meldenden FATCA-Daten unter den ELANKOMNutzdaten eingebettet. Der ELANKOMHeader enthält alle Informationen des Senders für die Verfahrens- und Versender-Zuordnung. Diese Elemente müssen bei einer Datenlieferung IMMER in der vorgegebenen Anordnung vorhanden sein.

151644A.PNG

Die zugehörigen XML Schema Definitionen sowie weitere Erläuterungen sind auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch FATCA Teil 3 abrufbar.

 

2. Aufbau des ELANKOMHeaders

Feldname Anzahl Zeichen Typ M/Muss K/Kann Inhalt/Erläuterung Bemerkungen
Verfahren 13   M ELSTER_EXTERN Konstant ELSTER_EXTERN
Datenart 10   M FATCA_ELMA Eingänge über ELMA5: FATCA_ELMA
Testmerker        

Der Testmerker sollte komplett entfernt werden.

Der Testmerker muss entweder komplett entfernt werden oder mit exakt 9 Ziffern gefüllt werden (auch ein leerer Testmerker ist nicht erlaubt!).
Erstellungs-Datum 19 an M Datum des Tages des Uploads der Dateien ins ELMA-Verzeichnis

Dieses Feld sollte mit dem Datum des Tages des Uploads der Dateien ins ELMA-Verzeichnis gefüllt werden.

Form:

Jahr-Monat-Tag-TStunde: Minute: Sekunde
          Beispiel: 2014-12-31T13:20:00
AuthSteuernummer 11 an M Die verwendete BZSt-Nummer Ist benutzerabhängig. Beginnt mit BZ oder BX gefolgt von 9 Ziffern.
          Beispiel: „BZ123456789”
          Wichtig: Großschreibung beachten!
AccountID 10 an M Die verwendete AccountID des Anwenders 10-stellige Zahl. Ihre AccountID wird Ihnen im privaten Bereich des BOP-Portalkontos auf der Startseite als „KontoId” angezeigt. Zu einer BZSt-Nummer kann es mindestens 1 bis max. 20 Zertifikate geben. Diese werden über die AccountID unterschieden.
KtoKurzname unbegrenzt an K  

Optional –

Dient dem Sender lediglich zur Zuordnung: Kurzname für Konto (z.B. Portalkonto; siehe Kommunikationshandbuch Teil 1)
Verfahrenskennzeichen unbegrenzt an K  

Optional –

Verfahrenskennzeichen kann vom Sender für Zuordnung vergeben werden
UUID 47 an K Kennzeichnung der Datenlieferung

Optional –

Ein UUID besteht aus einer 16-Byte-Zahl, die hexadezimal notiert und in fünf Gruppen unterteilt wird.
          UUID Beispiel: 550e8400-e29b-11d4-a716-446655440000
 

3. Aufbau der zu meldenden FATCA-Daten

Basierend auf FATCA XML v1.1 des IRS

151644B.PDF

 

II. Datenübermittlung über das BZStOnline-Portal unter Verwendung des FATCA-Formulars für Einzeldatenmelder

Für Einzeldatenmelder steht zur Datenübermittlung ein FATCA-Formular im BZStOnline-Portal unter www.elsteronline.de/bportal zur Verfügung.

Bei der Verwendung des FATCA-Formulars sind die Datensätze einzeln in ein Webformular einzugeben.

Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Login in das Portalkonto des BZStOnline-Portals unter Zuhilfenahme eines gültigen Zertifikats und zugehöriger PIN
  2. Im Menüpunkt „Privater Bereich” den Menüpunkt „Formulare” auswählen
  3. Auswahl des Links „sonstige Formulare” und anschließend „Übermittlung von Daten zum FATCA-Abkommen”
  4. Ausfüllen und Senden des Formulars

Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem FATCA-Abkommen können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch FATCA Teil 2 abgerufen werden.

 

III. Erstmalige Anwendung

Das Datenschema ist entsprechend der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung vom 23.7.2014 (BGBl 2014 S. 1222) erstmals für Daten zu verwenden, die nach dem FATCA-Abkommen vom 31.5.2013, der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung und gemäß § 117 AO für das Kalenderjahr 2014 erhoben wurden und im Weg...

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