Entscheidungsstichwort (Thema)

Tariföffnungsklausel. Freiwillige Betriebsvereinbarung. Nachwirkung. Betriebliche Übung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Absenkung des 13. Monatseinkommens gemäß des Tarifvertrags über die Gewährung eines 13. Monatsgehalts im Baugewerbe kann nur durch eine bestehende Betriebsvereinbarung, nicht durch den Inhalt einer beendeten und lediglich nachwirkenden Betriebsvereinbarung erfolgen.

 

Normenkette

ZPO § 313a

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Urteil vom 05.08.2013; Aktenzeichen 10 Sa 37/13)

ArbG Nienburg (Urteil vom 22.11.2012; Aktenzeichen 2 Ca 308/12)

 

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 – 10 Sa 37/13 – aufgehoben.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 – 2 Ca 308/12 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 429,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

 

Unterschriften

Schmidt, K. Schmidt, Koch, Rath, Olaf Kunz

 

Fundstellen

Dokument-Index HI8632542

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