Entscheidungsstichwort (Thema)

Anpassung von Betriebsrenten nach Stillegung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

 

Orientierungssatz

Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zu dem Urteil des BAG vom 09.11.1999, 3 AZR 420/98, das vollständig dokumentiert ist. Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, wonach Ansprüche auf betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach § 196 Abs 1 Nr 8 bzw Nr 9 BGB in zwei Jahren verjähren.

 

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des

Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Juni 1998 - 9 Sa

2300/96 - aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Hameln vom 17. September 1996 - 1 Ca 380/96 -

wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu

tragen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610899

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