Leitsatz (redaktionell)

Auf privatrechtlicher Grundlage beschäftigte Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen sind im allgemeine Arbeitnehmern. Dies gilt auch im Falle nebenberuflicher Tätigkeit.

 

Verfahrensgang

LAG München (Entscheidung vom 30.07.1971; Aktenzeichen 5 Sa 125/71 N)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440175

ARST 1972, 107

AP Nr 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten (LT1)

AR-Blattei, ES 1230 Nr 6

AR-Blattei, Nebentätigkeit des Arbeitnehmers Entsch 6

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