Leitsatz (redaktionell)

Ob Rundfunkbeauftragte, die Schwarzhörer ermitteln sollen, Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter sind, hängt davon ab, ob sie nach Vertrag und praktischer Handhabung im wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können.

 

Normenkette

BGB § 611; HGB § 84 Abs. 1 S. 2

 

Verfahrensgang

LAG Berlin (Entscheidung vom 03.05.1977; Aktenzeichen 8 Sa 144/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440310

AP § 611 BGB Abhängigkeit (LT1), Nr 28

AR-Blattei, ES 720 Nr 13 (LT1)

AR-Blattei, Freie Mitarbeit Entsch 13 (LT1)

EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff, Nr 18 (LT1)

UFITA 1979, 311-318 (LT1)

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