Entscheidungsstichwort (Thema)
Anerkenntnisurteil
Normenkette
Verfahrensgang
LAG München (Urteil vom 30.03.2010; Aktenzeichen 6 Sa 1199/09) |
ArbG Augsburg (Urteil vom 18.11.2009; Aktenzeichen 10 Ca 4151/08) |
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. März 2010 – 6 Sa 1199/09 – aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18. November 2009 – 10 Ca 4151/08 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger einen Bruttobetrag iHv. 9.203,00 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2008 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen!
Gründe
Rz. 1
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
Unterschriften
Düwell, Krasshöfer, Suckow, Starke, Heilmann
Fundstellen
Dokument-Index HI2924000 |
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