Leitsatz (redaktionell)

1. Nach deutschem Arbeitsrecht steht auch ohne ausdrückliche gesetzliche oder tarifliche oder auf Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag beruhende Bestimmung jedem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch zu, dessen Höhe nach BGB §§ 612, 315 zu ermitteln ist.

2. Das gilt auch für Heimarbeiter.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 16.09.1954; Aktenzeichen 3 Sa 318/54)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437325

BAGE 3, 23 (LT1-2)

BAGE, 23

AP § 611 BGB Urlaubsrecht (LT1-2), Nr 6

AR-Blattei, ES 1640 Nr 18 (LT1-2)

AR-Blattei, Urlaub Entsch 18 (LT1-2)

Rpfleger 1956, 282 (LT1-2)

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