Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellungsinteresse. Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten GmbH. Zuordnung zu einem Betriebsteil
Normenkette
ZPO § 256 Abs. 1-2, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1; BGB § 613a
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 26.04.2002; Aktenzeichen 20 Sa 34/01) |
ArbG Ulm (Urteil vom 06.04.2001; Aktenzeichen 7 Ca 463/00) |
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. April 2002 – 20 Sa 34/01 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird auf Grund des Verzichts der Parteien abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
Unterschriften
Hauck, Dr. Wittek, Laux, Morsch, Hennecke
Fundstellen
Dokument-Index HI1542588 |
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