Entscheidungsstichwort (Thema)

Feststellungsinteresse. Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten GmbH. Zuordnung zu einem Betriebsteil

 

Normenkette

ZPO § 256 Abs. 1-2, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1; BGB § 613a

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 26.04.2002; Aktenzeichen 20 Sa 34/01)

ArbG Ulm (Urteil vom 06.04.2001; Aktenzeichen 7 Ca 463/00)

 

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. April 2002 – 20 Sa 34/01 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

Gründe

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird auf Grund des Verzichts der Parteien abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

 

Unterschriften

Hauck, Dr. Wittek, Laux, Morsch, Hennecke

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1542588

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