2.1 Änderungen für die Banken
Da Basel III die bestehenden Regelungen von Basel II lediglich durch höhere Anforderungen weiter vorantreibt, bleibt das neu eingeführte organisatorische Instrumentarium komplett erhalten, welches in Deutschland etwa mit den Mindestanforderungen an das Kreditwesen umgesetzt wurde. Es ändern sich nur schrittweise die vorzuhaltenden Eigenkapitalbeträge und die notwendige Zusammensetzung des Eigenkapitals. Zudem werden die Regelungen durch die vorgegebenen weiteren Kennzahlen der Höchstverschuldungsquote und der Mindestliquiditätsquote dynamisiert.
Die geänderten Anforderungen stabilisieren zweifellos die Banken beim Ausfall von Krediten in Krisenzeiten besser, da sie über höhere Reserven verfügen. Es wird das Risiko von Bankinsolvenzen verringert, sodass eine höhere Sicherheit des Geldes der Kunden gewährleistet ist. Allerdings ist von einer 100 %-Sicherheit weiter nicht auszugehen. Weiterhin basiert das Geschäftsmodell der Banken darauf, Geld, was von Kunden eingelegt wird, an andere Kunden zu verleihen. Verlieren die Einleger das Vertrauen und fordern ihr Kapital zurück, so garantiert eine angestrebte Mindesteigenkapitalquote von 13 % nur geringfügig mehr Sicherheit als die bisherige 8 %-Schwelle.
Bankenkritik an Basel III
Dennoch sehen die Vertreter deutscher Banken in den Regelungen von Basel III eine enorme Belastung ihrer Institute. Sie beklagen den geschätzten höheren Kapitalbedarf von 100 Mrd. EUR, der auf die Realwirtschaft durchschlagen würde. Zudem sehen sie und die Vertreter weiterer europäischer und amerikanischer Banken aufgrund der höheren Eigenkapitalhinterlegung die Gefahr einer drohenden Kreditklemme aufgrund des noch stärker zu berücksichtigenden Risikogehalts von Geschäften. Die zentrale Frage dabei lautet, ob es die Kreditinstitute schaffen, die Eigenkapitalerhöhungen über thesaurierte Gewinne oder Kapitalerhöhungen selber zu stemmen. Die dazu durchgeführten Studien zeigten 2013 und 2015, dass sich gerade die deutschen Banken hier auf einem guten Weg befinden, das Ziel aber noch nicht erreicht hatten. Durch die anhaltend schlechten Gewinnmargen – auch ausgelöst durch hohe Rechtsrisiken und die Niedrigzinsphase – sind die deutschen Banken hier zunehmend in eine Klemme geraten. Somit musste – auch aufgrund eines schlechten Börsenumfelds und wenig Bereitschaft der Anteilseigner, das Eigenkapital nochmals zu erhöhen – oftmals das Geschäftsvolumen reduziert werden, um die erforderliche Quote zu erreichen. Allerdings ist umstritten, ob die gesunkene Kreditvergabe nicht auch durch deutlich zurückgegangene Nachfrage vieler Unternehmen begründet werden kann.
So kritisieren die Vertreter des deutschen Bankwesens an Basel III, dass das Regelwerk nicht differenziert genug ausgestaltet sei. Es konfrontiert risikoarme und risikoreiche Geschäftsmodelle in gleicher Weise mit seinen Regeln. Für Genossenschaftsbanken und Sparkassen, dessen Geschäftsmodelle weniger Risiken enthalten, gelten die gleichen, stark erhöhten Kapitalanforderungen wie für Banken mit risikoreichen Geschäftsmodellen. Gleichzeitig dürfte es diesen Instituten auch sehr schwerfallen, die erforderlichen Eigenkapitalerhöhungen ihren Anteilseignern (bei Sparkassen sind das häufig Kommunen) gegenüber durchzusetzen.
Eine entscheidende Schwäche von Basel III stellt auch die fehlende Harmonisierung der internationalen Bilanzierungsregeln dar. Während europäische Banken ihre Bilanzen nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufstellen, bilanzieren die Banken in den USA nach den US-GAAP, die aufgrund abweichender Darstellungsregelungen tendenziell ein positiveres Bild im Jahresabschluss von Kreditinstituten zeigen.
Konditionserhöhungen
Insgesamt scheint im Zusammenhang mit der Diskussion über den höheren Kapitalbedarf auch klar zu sein, dass die Banken versuchen werden, die höheren Kosten – und Eigenkapital verursacht hohe als Kosten zu verstehende Ansprüche der Anteilseigner – über eine Anhebung der Konditionen einzuspielen, was in Zeiten sinkender Zinsen weniger auffiel.
2.2 Änderungen für den Mittelstand
Unternehmen werden letztlich die verschärften Regeln durch eine noch stärkere Risikoorientierung der Kreditinstitute und höhere Konditionen deutlich spüren. Dies wird trotz Übergangsphase auch schon in naher Zukunft der Fall sein, da die Banken bis 2018 ihre Gewinnsituation so zu gestalten versuchen werden, dass sie das für die Erfüllung der Anforderungen notwendige Eigenkapital verdienen und thesaurieren können.
Allein die feststehende Anhebung der Mindesteigenkapitalquote von 8 % auf 10,5 % durch das Kapitalerhaltungspolster bedeutet für ein Unternehmen mit durchschnittlichem Rating eine Erhöhung der Konditionen bei einer unterstellten Eigenkapitalverzinsungsanforderung von 16 % (durchschnittliche Eigenkapitalrendite deutscher Unternehmen) um 0,4 %. Kommt noch der antizyklische Kapitalpuffer mit weiteren maximal 2,5 % hinzu...