3.1 Mittelständische Unternehmen besonders betroffen
Während Großunternehmen ggf. einer Kreditklemme oder Verschärfungen der Kreditvergabe entgehen, indem sie direkt auf den Kapitalmarkt Kapital nachfragen können, bleibt für mittelständische Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen nur der Weg über die Banken, die zunehmend als Intermediäre handeln. Der durch Diskussionen um Basel III und die Wirtschaftlichkeit der Banken ausgelöste Wandel im Bereich der Finanzierung bedingt eine weitere Professionalisierung der Manager, Gesellschafter und Beratungspartner mittelständischer Unternehmen. Um Fremdkapitallinien zu halten oder auszubauen bzw. auch um alternative Finanzierungsformen anwenden zu können, ist ein gutes Rating inzwischen die Grundvoraussetzung. Dabei kann die Verbesserung des Ratings einhergehen mit einer weiteren Optimierung der Informationsunterstützung der Unternehmensführung, wobei neben dem Jahresabschluss das Risikomanagementsystem, verstanden als Controllingsystem zur frühzeitigen Erkennung, Erfassung, Bewertung, Steuerung und Kommunikation von Risiken und Chancen, im Mittelpunkt stehen kann. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung von Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, 1998 ist die Geschäftsführung einer GmbH durch Verweis des GmbH-Gesetzes auf das Aktiengesetz zwar bereits mittelbar für die Einführung eines Risikofrüherkennungssystems im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht verantwortlich, doch ist die konkrete Umsetzung von Risikomanagementsystemen in mittelständischen Unternehmen bisher häufig noch unzureichend.
3.2 Zusammenhang von Rating und Kreditkonditionen
Als Rating wird ein Prozess bzw. Verfahren bezeichnet, bei dem Untersuchungsobjekte anhand bestimmter Zielsetzungen ordinal klassifiziert werden. In dem hier diskutierten Zusammenhang führt das Rating zu einer Staffelung von Unternehmen hinsichtlich ihrer Bonität, d. h., es handelt sich um eine standardisierte, objektive, aktuelle und skalierte Einschätzung der Wahrscheinlichkeit über den Eintritt von Leistungs- und Zahlungsstörungen während der Laufzeit des Kredits. Während zunächst überwiegend die Klassifikation auf eine aus einer Fülle an bilanzanalytischen Kennzahlen zusammengesetzte Größe gestützt wurde, nimmt der Anteil übriger Faktoren, wie insbesondere Unternehmensumfeldzahlen und qualitative Einschätzungen, beim Rating zu. So wurden auch die Ratingverfahren von Kreditinstituten im Laufe der letzten Jahre deutlich in ihren Methodiken und Inhalten verfeinert. Generell lässt sich festhalten, dass neben bankinternen Informationen zur Kontoführung abschlussbasierte Kennzahlen, Planungsrechnungen und weitere harte Faktoren, Indikatoren über Konjunktur, Marktstellung und Branche sowie Managementqualifikationen und ähnliche weiche Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung in den angewandten Ratingverfahren Berücksichtigung finden. Zudem werden Sicherheiten in gewissem Umfang risikomindernd im Rating berücksichtigt.
Aus der Gesamtbetrachtung all dieser Faktoren ergibt sich für das Unternehmen eine Note, die je nach Institut, Bank oder Ratingagentur in unterschiedlichen Systemen und Notationen skaliert wird. Vor dem Hintergrund, dass das Ergebnis des Ratings bei den Banken den Eigenkapitalkoeffizienten durch die notwendige Risikobetrachtung beeinflusst, wird das geldgebende Institut die risikoadäquate Bepreisung noch stärker als bisher durchsetzen müssen oder aber auf die Kreditvergabe an als risikoreich eingestufte Kunden verzichten. Dabei bedeutet ein ausgezeichnetes Rating weiterhin, dass eine Eigenkapitalunterlegung nicht zu 100 % zu erfolgen hat, sondern ggf. nur zu 20 %. Dies bedeutet, dass aus aktueller Sicht statt einer Eigenkapitalunterlegung mit maximal 13 % lediglich 2,6 % notwendig sind. Ziel des Kreditnehmers muss es also dauerhaft sein, ein gutes Rating und damit günstigere Kreditkonditionen bzw. einfacher einen Kredit zu bekommen.
3.3 Ausweichstrategien und Anpassungsnotwendigkeiten
3.3.1 Maßnahmen zur Verringerung des Fremdkapitalbedarfs
Die offensichtlichste Möglichkeit, sich den Auswirkungen von Basel III und der damit einhergehenden Kreditvergabepraxis zu entziehen, liegt in der Verringerung des Fremdkapitalbedarfs, was angesichts des durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Abschwungs gerade für viele Branchen besonders schwer ist. Generell kann dies theoretisch nur über folgende Wege erreicht werden:
- Erhöhung des Eigenkapitals. Soll die Bilanzsumme konstant bleiben, so kann zunächst lediglich das Eigenkapital erhöht werden. Wenn nicht die Altgesellschafter weiteres Kapital einlegen, besteht neben der – wenn überhaupt, nur für größere bzw. bestimmte Unternehmen in Betracht kommenden – Finanzierung über die Börse die Möglic...