Kurzbeschreibung
Die Arbeitshilfe enthält für Bauherren Musterschreiben zur Anforderung der Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer. Neben dem allgemeinen Schreiben zur Anforderung der Freistellungsbescheinigung durch den Auftraggeber finden Sie hier ein spezielles Musterschreiben zur Vorlage der Freistellungsbescheinigung durch Subunternehmer sowie ein Schreiben zur Kontaktaufnahme bzgl. fehlender Freistellungsbescheinigung/Nichtüberschreitung der Bagatellgrenzen.
Vorbemerkung
§ 48b EStG verpflichtet unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen, von dem an den Bauleistenden zu zahlenden (Brutto-)Rechnungsbetrag 15 % als Steuerabzug einzubehalten und an das für den Bauleistenden zuständige Finanzamt abzuführen, wenn nicht der Bauunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Die folgenden Muster-Anschreiben dienen dem Bauherrn zur Kontaktaufnahme gegenüber Geschäftspartnern (z. B. Handwerksbetriebe/Baubetriebe, Subunternehmer) mit der Bitte um Vorlage der Kopie einer Freistellungsbescheinigung.
Anforderungsschreiben zur Vorlage der Freistellungsbescheinigung durch den Auftraggeber
Anschrift Auftraggeber |
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Anschrift Auftragnehmer |
Datum |
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Ihre Zeichen, Unsere Zeichen |
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Tel.-Durchwahl, E-Mail |
Vorlage Ihrer Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b EStG
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend der Vorgabe des Gesetzgebers besteht gem. §§ 48-48d EStG die Verpflichtung, einen Steuerabzug von jeglichen Zahlungen aufgrund abgerechneter Leistungen in Höhe von 15 % aus dem Bruttorechnungsbetrag vorzunehmen, wenn uns kein Nachweis über die "Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen" Ihres Betriebsstättenfinanzamts vorliegt.
Zur Sicherstellung einer zügigen Abwicklung möchten wir Sie auffordern, uns eine Kopie der Ihnen erteilten Freistellungsbescheinigung bis spätestens ........................ [Datum] zu übersenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei Vorlage einer Kopie der Originalfreistellungsbescheinigung etwaige laufende Abrechnungen für Auftragsvergaben von Bauleistungen ohne den vorgeschriebenen Einbehalt des Steuerabzugs von 15 % vornehmen können. Dies gilt sowohl für Einzelrechnungen, Schlussrechnungen, aber auch etwaige vertragsgemäß vereinbarte Abschlags- oder à-conto-Zahlungen.
Wir sind gehalten, auch bei allen anstehenden neuen Auftragsvergaben/Neuaufträgen aus organisatorischen Gründen auf die Vorlage dieses notwendigen Nachweises über eine erteilte Freistellung bestehen zu müssen.
Soweit Ihnen noch keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, empfehlen wir Ihnen die umgehende Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.
Soweit bereits eine Kopie der Freistellungsbescheinigung vorgelegt wurde, bitten wir um Ihre entsprechende Nachricht.
Sollte nach Ihrer Auffassung für die Auftragsausführung eine nicht unter den Bauleistungsbegriff nach dieser gesetzlichen Regelung fallende Dienstleistung vorliegen (§ 2 BaubetriebeVO bzw. § 101 Abs. 2 SGB III), dürfen wir Sie bitten, uns kurzfristig zu benachrichtigen, ggf. unter Übersendung eines Nachweises bzw. einer verbindlichen Auskunft Ihres Betriebsstättenfinanzamts.
Für eine fristgerechte Erledigung und Ihr Verständnis für die notwendige Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben danken wir Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
.....................................
Musterschreiben an Subunternehmer zur Vorlage der Freistellungsbescheinigung
Anschrift Auftraggeber |
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Anschrift Auftragnehmer |
Datum |
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Ihre Zeichen, Unsere Zeichen |
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Tel.-Durchwahl, E-Mail |
- Vorlage der Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG -
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. §§ 48-48d EStG sind wir als Bauherr auch bei Ihnen als Subunternehmer verpflichtet, bei allen fälligen Zahlungen den Steuerabzug von 15 % (sog. Bauabzugsteuer) vorzunehmen, soweit kein Nachweis zur Befreiung durch Vorlage der Freistellungsbescheinigung von Ihnen geführt wird.
Wir benötigen daher umgehend die Kopie Ihrer vorliegenden Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, die Ihnen Ihr Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag erteilt oder bereits ausgestellt hat.
Sollten wir bis .........[Datum] diese Kopie als Nachweis von der Befreiung des Steuerabzugs nicht vorliegen haben, erfolgt bei Zahlungsanforderungen dieser Einbehalt von 15 %.
Wir bitten um umgehende Erledigung, auch zur Vermeidung des sonst zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufwands, unabhängig von dem Zahlungseinbehalt.
Bitte achten Sie auch darauf, dass die von Ihrem Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung für 3 Jahre erteilt wird, mindestens aber für die Zeiträume während der bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Ihnen als Nachunternehmer.
Ihrer alsbaldigen Stellungnahme dürfen wir entgegensehen.
Mit freundlichen Grüßen
...................................
Kontaktaufnahme bzgl. fehlender Freistellungsbescheinigung/Nichtüberschreitung der Bagatellgrenzen
Anschrift Auftraggeber |
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Anschrift Auftragnehmer |
Datum |
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Ihre Zeichen, Unsere Zeichen |
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Tel.-Durchwahl, E-Mail |
Abrechnung des Auftrags Nr. ........ vom .............
Hinweis zur Bauabzugsteuer gem. §§ 48-48d EStG
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Hinweis auf das be...