Anpassung an das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Ar-beitsmarkt

Durch das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sowie aufgrund weiterer Beschlüsse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 05./06.03.2003 (siehe vorliegende Niederschrift) ergeben sich Auswirkungen auf das Meldeverfahren. Diese Auswirkungen machen Änderungen des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" erforderlich. Davon betroffen sind auch folgende Anlagen sowie Anhang 1 mit Anlagen zu diesem Rundschreiben:

  • Anlage 1 - Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV
  • Anlage 2 - Schlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV
  • Anlage 3 - Übersicht zu meldender Sachverhalte
  • Anlage 4 - Übersicht möglicher Kombinationen des Abgabegrundes im Datensatz DSME mit den Datenbausteinen
  • Anlage 9 - Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog
  • Anlage 14 - Prüfungen beim Zugang von Anmeldungen und Abmeldungen für versicherungspflichtige Beschäftigte und Prüfungen beim Zugang von Anmeldun-gen und Abmeldungen für geringfügige Beschäftigungen
  • Anlage 15 - Beschickung der Verfahrenskennungen, Betriebsnummern und Da-tumsangaben in den Datensätzen der DEÜV
  • Anlage 16 - Verzeichnis der zulässigen Kombinationen von Personengruppen-schlüsseln und Beitragsgruppenschlüsseln
  • Anhang 1 - Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 2 SGB IV
  • Anhang 1 Anlage 1 - Meldebeleg "Meldung zur Sozialversicherung"
  • Anhang 1 Anlage 2 - Erläuterungen zur Verwendung und zum Ausfüllen des Vordrucks "Meldung zur Sozialversicherung"
  • Anhang 1 Anlage 3 - Kontrollmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV (Leiharbeitnehmer) - entfällt -
  • Anhang 1 Anlage 3 (bisher Anlage 4) - Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen in den Meldungen
  • Anhang 1 Anlage 4 (bisher Anlage 5) - Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen
  • Anhang 1 Anlage 5 (bisher Anlage 6) - Schlüsselzahlen für die Personengruppen in den Meldungen
  • Anhang 1 Anlage 6 (bisher Anlage 7) - Meldedatensatz und Datenbausteine

Die Besprechungsteilnehmer beraten über die vorliegenden Entwürfe. Die abgestimmten Änderungsvorschläge werden in die Dokumentationen eingearbeitet. Die geänderten Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 2 SGB IV werden an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Genehmigung und zur Anhörung der Arbeitgeberverbände weitergeleitet.

Anmerkung

Das geänderte gemeinsame Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" vom 15.07.1998 in der Fassung vom 06.03.2003 mit den geänderten Anlagen sowie den zwischenzeitlich vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung genehmigten "Gemeinsamen Grundsätzen für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 2 SGB IV" in der vom 01.04.2003 an geltenden Fassung vom 06.03.2003 (einschließlich Anlagen) ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung zum vorgenannten Rundschreiben (Version 2.12) und daher hier nicht beigefügt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge