hier: Erweiterung der Fehlerprüfungen im Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV)

Mit der Einführung des DBUV in der Version 02 (DBUV02) zum 01.06.2011 wurden durch die Neustrukturierung der Datenfelder auch die Fehlerprüfungen aktualisiert.

Es ist sicherzustellen, dass bei Meldungen mit einem Grund für die Besonderheiten bei der Abgabe der UV-Daten (UV-GRUND) für die Werte A07, A08 und A09 die Datenfelder Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle (BBNR-GTS) und Gefahrtarifstelle (GT-STELLE) nicht gefüllt sind. Durch die Formulierung der bisherigen Fehlerprüfung (DBUV142) ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass trotz der Meldungen bei den Werten A07, A08 und A09 im Datenfeld UV-GRUND die Datenfelder BBNR-GTS und GTS mit ggf. fiktiven Gefahrtarifstellen und einer zugehörigen Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers gemeldet werden. Diese Felder werden dann nicht mehr überprüft. Für die Sicherstellung der kompletten Angaben im DBUV wird eine neue Fehlerprüfung im Feld BBNR-GTS aufgenommen:

Fehlernummer DBUV144
Bei UV-GRUND A07, A08, A09 ist nur die Grundstellung (Leerzeichen) zulässig.

Fehlertext kurz:
BBNR-GTS ist nicht Grundstellung bei UV-GRUND

Fehlertext lang:
Bei Angabe eines UV-Grundes A07, A08 und A09 ist die BBNR-GTS nur in Grundstellung zulässig.

Weiterhin wurde bei den bisherigen Fehlerprüfungen nicht berücksichtigt, dass bei einem UV-GRUND mit den Werten B01, B02 und B03 kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung (UVEG) gemeldet werden darf. Die bisherige Fehlerprüfung beschränkt sich dabei auf die Werte A07, A08 und A09.

Für die Erstellung des Lohnnachweises aus dem DBUV kommt es bei den geschilderten Sachverhalten deshalb zu einer unsauberen Ermittlung der Gefahrtarifstellen sowie falschen Berechnungen der Lohnsummen zu den Gefahrtarifstellen. Für die Sicherstellung der kompletten Angaben im DBUV erfolgt eine Anpassung der Fehlerprüfung im Feld UV-EG-n:

Fehlernummer DBUV184
Ergänzung der Auflistung um die Werte B01, B02, B03.

Fehlertext kurz:
UV-EG ist nicht Grundstellung

Fehlertext lang:
Bei Angabe der Gründe für die Besonderheiten bei der UV (UVGD) = A07, A08, A09, B01, B02, B03 ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung (UVEG) nicht Grundstellung (Nullen)

Als Einsatztermin für das Kernprüfungsprogramm wird der 01.12.2011 festgelegt.

Anmerkung

Die geänderte Anlage 9.4 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 09.06.2011 (Version 2.45)[1].

[1] [Anmerkung der Redaktion: GR v. 9.6.2011 in der am 21.7.2011 veröffentlichten Fassung].

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