In den Zeilen 69 bis 80 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – hier nur Finanzmittel – zu machen.

 
Hinweis

Erläuterungen

Auf einem gesonderten Blatt sollte hierbei erläutert werden, welche Wirtschaftsgüter den Finanzmitteln zugerechnet wurden und wie der Wert ermittelt wurde.

In die Zeile 71 sind Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen aufzuführen. Anzugeben sind diese mit dem gemeinen Wert.

In Zeile 72 sind der Wert der anteiligen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen einzutragen. Der Wert ist aus Zeile 157 zu übernehmen.

In Zeile 73 ist der gemeine Wert der Finanzmittel einzutragen, die innerhalb von zwei Jahren ab dem Bewertungsstichtag in Vermögen, das kein Verwaltungsvermögen ist, investiert wurden.

In Zeile 74 sind die anteiligen Finanzmittel aus nachgeordneten Gesellschaften anzugeben.

In der Zeile 75 ist die Summe der Finanzmittel zu bilden. Diese ist mit mindestens 0 EUR einzutragen.

Junges Verwaltungsvermögen ergibt sich bei Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen aus dem positiven Saldo der innerhalb der letzten zwei Jahre von Gesellschafter eingelegten und entnommenen Finanzmittel.

In der Zeile 76 sind die Einlagen der Finanzmittel und in der Zeile 77 die Entnahmen (Ausschüttungen) der Finanzmittel einzutragen.

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