Für jedes Grundstück ist eine ‹Anlage Grundstück› auszufüllen und der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bzw. der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung beizufügen.

Hierbei sind folgende Formulare heranzuziehen:

  1. nach dem 31.12.2015: BBW 2/16 – abzurufen u. a. auf der Homepage: Landesamt Niedersachsen/Bedarfsbewertung.
  2. ab dem 1.1.2023: BBW 2/23 – abzurufen u. a. auf der Homepage: Landesamt Niedersachsen/Bedarfsbewertung.

Zum Feststellungsverfahren haben sich auch Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben. Ab 2023 ist die Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Jedoch verzichtet das Finanzamt – auf Antrag – zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung. In diesem Fall ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Erklärungspflichtigen eigenhändig zu unterschreiben. Der Zeitpunkt für die jeweilige Verpflichtung zur Übermittlung wird von der Finanzverwaltung durch ein Schreiben festgelegt, dieses wird dann im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

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