Die in Zeilen 56 bis 87 angegebenen Flächen- und Tiereinheiten werden vom Finanzamt den jeweils maßgebenden und im Bundessteuerblatt veröffentlichten Standarddeckungsbeiträgen zugeordnet und dienen zur Bestimmung von Betriebsform (Nutzungsart) und Betriebsgröße (Klein-, Mittel-, Großbetrieb).

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