2.14.1 Grundlagen
Zu den Sondernutzungen gehören der Anbau von Hopfen, Tabak, Spargel und anderen Sonderkulturen, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a BewG vorliegt.
2.14.2 Sondernutzungen– Ermittlung des Reingewinns (Zeilen 204 bis 210)
Zur Ermittlung des Reingewinns der jeweiligen Sondernutzung sind die entsprechenden Eigentumsflächen zu Grunde zu legen.
In die Zeile 205 sind die Eigentumsflächen zum Bewertungsstichtag einzutragen, die aus dem Erwerbsvorgang stammen.
In die Zeile 206 sind die Eigentumsflächen aus dem Erwerbsvorgang einzutragen, die am Bewertungsstichtag für mindestens 15 Jahre verpachtet oder zur Nutzung überlassen sind.
Die Zeile 205 abzüglich Zeile 206 ergibt die zu bewertende Eigentumsfläche in Zeile 207.
In die Zeile 208 sind die auf Zeile 207 entfallende Hopfen einzutragen.
In die Zeile 209 sind die auf Zeile 207 entfallende Tabak einzutragen.
In die Zeile 210 sind die auf Zeile 207 entfallende Spargel einzutragen.
2.14.3 Sondernutzungen – Ermittlung des Mindestwerts (Zeilen 211 bis 221)
Bei der jeweiligen Sondernutzung ist zur Ermittlung des Mindestwerts auf die selbst bewirtschaftete Fläche abzustellen.
In die Zeile 212 ist die zu bewertende Eigentumsfläche laut der Zeile 207 einzutragen.
Sonstige am Bewertungsstichtag verpachtete oder unentgeltlich zur Nutzung überlassene Flächen die aus dem Erwerbsvorgang stammen sind in der Zeile 213 aufzuführen.
Am Bewertungsstichtag zu gepachtete oder unentgeltlich zur Nutzung übernommene Flächen sind in die Zeile 214 eintragen.
Die Zeile 212 abzüglich Zeile 213 zuzüglich Zeile 214 ergibt die am Bewertungsstichtag selbst bewirtschaftete Flächen laut Zeile 215.
In Zeile 218 ergibt sich am Bewertungsstichtag für die Ermittlung des Besatzkapitals relevante bewirtschaftete Flächen durch Zeile 215 zuzüglich Zeile 216 abzüglich Zeile 217.
In die Zeile 219 sind die auf Zeile 218 entfallende Hopfen einzutragen.
In die Zeile 220 sind die auf Zeile 218 entfallende Tabak einzutragen.
In die Zeile 221 sind die auf Zeile 218 entfallende Spargel einzutragen.