Ertragsteuerliche Implikationen zur Besteuerung
[Ohne Titel]
Dipl.-Finw. Thomas Rennar
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und bereits im Jahresverlauf 2022 zum Teil zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung weiterhin unsicher. Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, dämpft der Gesetzgeber die Energiekosten (vgl. hierzu auch die FAQ-Liste des BMWK v. 23.12.2022 zur Wärme- & Gaspreisbremse). Welche ertragsteuerlichen Implikationen sich zur Besteuerung der mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 (BGBl. I 2022, 2294) neu eingeführten sog. Gas- & Wärmepreisbremse in den neuregelnden §§ 123 ff. EStG ergeben, betrachtet dieser Themenbeitrag aus kursorischem Blickwinkel.
I. Politisches Krisenmanagement
1. Ausgangslage
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa immer weiter verschärft. Sie ist seit Beginn des Krieges von
- einer extremen Unsicherheit über notwendige Gaslieferungen sowie
- einer außerordentlichen Volatilität bei ohnehin bereits hohem Preisniveau
gekennzeichnet. Insbesondere die sehr massiven Preissteigerungen bei Gas, die einen Teil der gestiegenen Strompreise begründen, stellen eine erhebliche – teilweise existenzbedrohende – Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland und Europa dar und sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.
Maßnahmen der Bundesregierung: Daher hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen, damit schnell neue Erzeugungskapazitäten entstehen. Die derzeitige Energiemangellage und die auch daraus resultierenden hohen Strompreise können mittel- und langfristig nur durch
- Investitionen in neue Erzeugungsanlagen und
- Diversifizierung bestehender Energiequellen
überwunden werden – also durch die Schaffung von mehr Alternativen zu russischem Erdgas.
Daher hat die Bundesregierung neben vielen weiteren Maßnahmen z.B. das Ausbautempo für die erneuerbaren Energien mit einer großen EEG-Novelle massiv beschleunigt und die Grundlagen für den Import von Flüssigerdgas geschaffen. Auch wenn die Großhandelspreise für Strom zuletzt zurückgegangen sind, verbleiben auch die Strompreise in Deutschland und Europa weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau als vor der Krise.
2. Umfassender Reformbedarf krisenbedingt erforderlich
Quelle: Bundesregierung
Schaffung eines wirtschaftlichen Abwehrschirms: Die Bundesregierung hat hierbei mit den sog. Entlastungspaketen I bis III bereits umfangreiche Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Verbraucher/-innen sowie der Unternehmen in Deutschland beschlossen. Zudem hat die Bundesregierung mit dem weiterentwickelten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) einen umfassenden wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Mrd. EUR geschaffen. Dieser Abwehrschirm federt die Auswirkungen der verschärften Energielage ab.
Strompreisbremse: Ein wichtiges Element dieses Abwehrschirms ist auch die Einführung der sog. Strompreisbremse. Sie soll die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen:
- für Verbraucher/-innen,
- für die soziale Infrastruktur sowie
- für Unternehmen
abfedern. Sie ist zugleich ein wichtiger nationaler Beitrag in dieser Krise, die die gesamte Europäische Union (EU) betrifft und eine europaweit abgestimmte Lösung erfordert. Die EU hat sich daher auf ihrem Sonder-Ministerrat am 30.9.2022 ebenfalls – auch zur Vermeidung eines größeren Eingriffs in das europäische Strommarktdesign – auf eine Strompreisbremse verständigt, die denselben Ansatz verfolgt und der die deutsche Strompreisbremse entspricht.
Gaspreisbremse: Flankierend ist durch ein gesondertes Gesetz eine einmalige Entlastung für Kunden von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme für Dezember 2022 umgesetzt worden, und es wird parallel mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz eine zu der Strompreisbremse vergleichbare Gaspreisbremse eingeführt.
3. Einblick in die gesetzgeberischen Maßnahmenpakete
(s. hierzu ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme, Abschlussbericht v. 31.10.2022)
a) Gas- & Wärmepreisbremse in Deutschland
Haushalte und alle anderen Verbraucher/-innen sind zum Teil schon jetzt stark von der Gaspreiskrise betroffen. Im weiteren Verlauf der Heizperiode ist mit einer deutlichen Steigerung der Belastung zu rechnen, die die Belastung von Verbraucher/-innen, die mit anderen Wärmetechnologien heizen, um ein Vielfaches übersteigt. Dies erfordert eine schnelle und erhebliche Entlastung der Gaskunden/-innen, die i.R.d. bestehenden, technischen Möglichkeiten nicht zeitnah umsetzbar ist.
Zweistufiges Entlastungsprogramms mit Abwicklung durch die Gasversorger: Um dem zu begegnen, wird ein zweistufiges Entlastungsprogramm...