Dieses Modul entfällt bei Kindern im Alter bis zu 18 Monaten.
Die Einschätzung bezieht sich bei den Kriterien KF 4.2.1 bis KF 4.2.8 ausschließlich auf die kognitiven Funktionen und Aktivitäten und nicht auf die motorische Umsetzung.
Zu beurteilen sind hier lediglich Aspekte wie Erkennen, Entscheiden oder Steuern als Denkprozesse. Kognitive Funktionen beinhalten die Verarbeitung von äußeren Reizen. Ausschließliche Beeinträchtigungen der Mobilität oder der Sinnesfunktionen, zum Beispiel des Sehens, sind hier somit nicht zu bewerten.
Bei den Kriterien zur Kommunikation KF 4.2.9 bis KF 4.2.11 sind auch die Auswirkungen von Hör-, Sprech- oder Sprachstörungen zu berücksichtigen.
Für diesen Bereich gilt eine ähnliche Graduierung wie im Falle der Selbständigkeit (vierstufige Skala). Der Unterschied liegt darin, dass hier keine Aktivität, sondern eine geistige Funktion beurteilt wird. Für die Bewertung ist unerheblich, ob ein zuvor selbständiges Kind eine Fähigkeit verloren hat oder nie ausgebildet hat. Die Bewertungsskala umfasst die gleichen Ausprägungen wie für Erwachsene (Punkt F 4.2).
Es gelten die gleichen Ausführungen wie für Erwachsene.
Bei den meisten Kriterien, die im Folgenden aufgeführt sind, findet sich der Hinweis:
"Bei Kindern unter … Jahren, … Monaten ist eine Beurteilung nicht erforderlich". Das bedeutet, dass andere Wertungen zwar zutreffen können, aber für die Berechnung eines Grads der Selbständigkeit keine Bedeutung haben und daher nicht dokumentiert werden müssen.
[KF 4.2.1] Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Fähigkeit, Personen aus dem näheren Umfeld wiederzuerkennen, das heißt Menschen, zu denen im Alltag regelmäßig direkter Kontakt besteht
Dazu gehören Familienmitglieder, Nachbarn, gegebenenfalls aber auch Pflegekräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Bei Kindern, die sich nicht verbal äußern können, ist das Erkennen von Personen daran abzulesen, ob und wie das Kind Kontakt aufnimmt.
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind erkennt andere Personen aus seinem näheren Umfeld unmittelbar.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Das Kind erkennt bekannte Personen beispielsweise erst nach einer längeren Zeit des Kontaktes in einem Gespräch oder es hat Schwierigkeiten, wenn auch nicht täglich, aber doch in regelmäßigen Abständen, vertraute Personen zu erkennen.
Die Beurteilung ist auch dann zu wählen, wenn ein Kind sicher zwischen bekannten und fremden Personen unterscheiden kann, sie aber (noch) nicht namentlich zuordnen kann.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Die aus dem näheren Umfeld stammenden Personen werden nur selten erkannt oder die Fähigkeit hängt gegebenenfalls von der Tagesform ab, das heißt die Fähigkeit unterliegt im Zeitverlauf erheblichen Schwankungen.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Auch Familienmitglieder werden nicht oder nur ausnahmsweise erkannt.
[KF 4.2.2] Örtliche Orientierung
Fähigkeit, sich in der räumlichen Umgebung zurechtzufinden, andere Orte gezielt anzusteuern und zu wissen, wo man sich befindet.
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind findet sich in den regelmäßig genutzten Räumlichkeiten, beispielsweise Wohnzimmer oder Küche, ohne Probleme zurecht.
Ein Verirren in den Räumlichkeiten der eigenen Wohnung oder unmittelbar im Wohnbereich einer Einrichtung kommt nicht vor und das Kind findet sich auch in der näheren außerhäuslichen Umgebung zurecht.
Es kennt beispielsweise den Weg zu einer nahegelegenen Schule oder zur Wohnung eines anderen Kindes in der Nachbarschaft.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Es bestehen Schwierigkeiten, sich in der außerhäuslichen Umgebung zu orientieren, beispielsweise nach Verlassen des Hauses wieder den Weg zurückzufinden. In den eigenen Wohnräumen existieren solche Schwierigkeiten hingegen nicht.
Ein Kind kann zum Beispiel ein Spielzeug aus einem anderen Zimmer holen oder der Gutachterin beziehungsweise dem Gutachter das Badezimmer zeigen, hat aber außerhäusliche Orientierungsprobleme.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Das Kind hat auch in einer gewohnten Wohnumgebung Schwierigkeiten, sich zurechtzufinden. Regelmäßig genutzte Räumlichkeiten und Wege in der Wohnumgebung werden nicht immer erkannt.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Das Kind ist selbst in der eigenen Wohnumgebung regelmäßig auf Unterstützung bei der örtlichen Orientierung angewiesen.
[KF 4.2.3] Zeitliche Orientierung
Bei Kindern unter zwei Jahren und sechs Monaten ist eine Beurteilung nicht erforderlich..
Fähigkeit, zeitliche Strukturen zu erkennen
Dazu gehören Uhrzeit, Tagesabschnitte (Vormittag, Nachmittag, Abend et cetera), Jahreszeiten und die zeitliche Abfolge des eigenen Lebens. Aufschluss über die Fähigkeit zur zeitlichen Orientierung geben Antworten auf die Frage nach der Jahreszeit, dem Jahr, dem Wochentag, dem Monat oder der Tageszeit.
Fähigkeit vorhanden:
Die zeitliche Orientierung ist ohne nennenswerte Beeinträchtigungen vorhanden. Das Kind kann die Uhr lesen und Jahreszeiten und Wochentage in der richtigen Reihenfolge aufzählen.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Das Kind ist die meiste Zeit über zei...