Das Honorarpotenzial des Beratungsfelds der privaten Vermögensberatung ergibt sich aus zwei Aspekten.

  1. Das unmittelbare Honorar aus der Dienstleistung selbst und
  2. das Honorar aus der Möglichkeit Preisdruck auf die Standardleistungen zu vermeiden und durch die Mandantenbindung und Kanzleiattraktivität gute Mandate zu halten bzw. zu gewinnen. Dieser Aspekt lässt sich unter Umständen schwierig quantifizieren, dennoch zeigt die Praxis, dass hier hohe Potentiale liegen.

Berechnung des unmittelbaren Honorarpotentials

Zur Berechnung des unmittelbaren Honorarpotenzials bietet es sich an, über eine einfache Tabelle die möglichen Dienstleistungen aufzulisten und diesen eine Anzahl von potenziellen Beratungen sowie ein Durchschnittshonorar zuzuordnen.

 
Praxis-Beispiel

Einfache Tabelle zur Berechnung des Honorarpotenzials

 
Dienstleistung Mandate, die infrage kommen Umsetzungsquote in % Beratungen

Durchschnittshonorar

in EUR

Umsatz

in EUR
Finanzierungsberatung 20 30 6 800 4.800
Finanzierungsübersicht 50 20 10 600 6.000

Immobilien-

Investition
8 75 6 900 5.400

Analyse

Bestands-

Immobilie
50 30 15 700 10.500

Darstellung

Altersvorsorge-

Situation
100 15 15 1.200 18.000
Vermögensstatus 40 30 12 500 6.000
Komplette Finanzplanungen 12 33 4 5.000 20.000
Etc.          
Summe         70.700

Die Tabelle zeigt, dass durch die sukzessive Entwicklung von Beratungsleistungen im Bereich der privaten Vermögensberatung hohe Umsatzpotentiale generiert werden können.

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