Das Honorarpotenzial des Beratungsfelds der privaten Vermögensberatung ergibt sich aus zwei Aspekten.
- Das unmittelbare Honorar aus der Dienstleistung selbst und
- das Honorar aus der Möglichkeit Preisdruck auf die Standardleistungen zu vermeiden und durch die Mandantenbindung und Kanzleiattraktivität gute Mandate zu halten bzw. zu gewinnen. Dieser Aspekt lässt sich unter Umständen schwierig quantifizieren, dennoch zeigt die Praxis, dass hier hohe Potentiale liegen.
Berechnung des unmittelbaren Honorarpotentials
Zur Berechnung des unmittelbaren Honorarpotenzials bietet es sich an, über eine einfache Tabelle die möglichen Dienstleistungen aufzulisten und diesen eine Anzahl von potenziellen Beratungen sowie ein Durchschnittshonorar zuzuordnen.
Einfache Tabelle zur Berechnung des Honorarpotenzials
Dienstleistung | Mandate, die infrage kommen | Umsetzungsquote in % | Beratungen | Durchschnittshonorar in EUR |
Umsatz in EUR |
Finanzierungsberatung | 20 | 30 | 6 | 800 | 4.800 |
Finanzierungsübersicht | 50 | 20 | 10 | 600 | 6.000 |
Immobilien- Investition |
8 | 75 | 6 | 900 | 5.400 |
Analyse Bestands- Immobilie |
50 | 30 | 15 | 700 | 10.500 |
Darstellung Altersvorsorge- Situation |
100 | 15 | 15 | 1.200 | 18.000 |
Vermögensstatus | 40 | 30 | 12 | 500 | 6.000 |
Komplette Finanzplanungen | 12 | 33 | 4 | 5.000 | 20.000 |
Etc. | |||||
Summe | 70.700 |
Die Tabelle zeigt, dass durch die sukzessive Entwicklung von Beratungsleistungen im Bereich der privaten Vermögensberatung hohe Umsatzpotentiale generiert werden können.
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