Um einen Auftrag zu generieren, muss der Mandant Vertrauen in die Kompetenz des Steuerberaters zur Fragestellung haben. Neben dem persönlichen Knowhow und dem persönlichen Auftreten, kann dies durch Maßnahmen des Marketings unterstützt werden wie z. B. die Erstellung von Flyern mit dem Beratungsangebot.

Die Festlegung des Beratungsziels ist wesentliche Grundlage des Auftrags. Wenn man nicht weiß, wohin man will, wird man nicht ankommen können. Die Zieldefinition ist auch wichtig, um den Umfang des Auftrags einschätzen zu können und zu begrenzen. Im Rahmen der Auftragsdefinition sollte darauf geachtet werden, dass keine Erwartungslücke hinsichtlich des Auftragsumfangs zwischen Mandant und Steuerberater entsteht.

 
Praxis-Beispiel

Verantwortlichkeit für die Bewertung von Vermögensgegenständen

Mandanten erwarten teilweise, dass der Steuerberater die Verantwortung für die Bewertung der Vermögensgegenstände auch gegenüber fremden Dritten wie z. B. Banken übernimmt. Dies kann der Steuerberater im Rahmen eines normalen Honorars für eine private Vermögens- und Finanzplanung jedoch nicht leisten. Selbstverständlich kann für jede Immobilie ein gesondertes Wertgutachten erstellt werden. Kosten und Nutzen stehen aber im Regelfall für den Mandanten in keinem angemessenen Verhältnis. Normalerweise genügt es daher völlig, die durch den Mandanten angegebenen Vermögenswerte nach bestem Wissen einer logischen Prüfung zu unterziehen. Eine Dritthaftung durch den Steuerberater kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Aspekt ist – wenn er im Vorfeld offensiv angesprochen wird – völlig unproblematisch. Probleme können nur dann entstehen, wenn die unterschiedlichen Erwartungshaltungen nach Berichtsausfertigung zu Tage treten.

Darüber hinaus sollte der Umfang der Leistung genau bestimmt sein, damit der Mandant den Nutzen kennt und weiß, was er für das vereinbarte Honorar erwarten darf: Damit kann der Steuerberater das Honorar zutreffend kalkulieren. Die Checkliste zur Auftragsdefinition gibt Hinweise darauf, welche besonderen Aspekte zu beachten sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?