Dipl.-Betriebsw. Armin F. Schiehser, Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg
Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden:
- Wieviel Beitrag Sie leisten wollen?
- Ab wann Sie die Rente beziehen wollen?
Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entscheidungen haben.
Die Beratungssituationen
Bei Beratungen rund um die Versorgungswerkrente geht es grundsätzlich immer um Break-Even-Analysen. Man könnte auch sagen, dass die Wahrscheinlichkeit für einen finanziellen Vorteil in Relation zur statistischen Lebenserwartung berechnet wird. Das endgültige Ergebnis erhält man erst, wenn man weiß, wie alt der Mandant wirklich geworden ist. Dies gilt allerdings für alle Fragen rund um die Altersvorsorge. Hier steckt immer die Annahme drin, dass das Rentenalter nicht nur erreicht wird, sondern auch eine relevante Zeitspanne aus den aufgebauten Altersvorsorgebausteinen abgedeckt werden soll.
Möglichkeit einen Mehrbeitrag ins Versorgungswerk zu leisten und die daraus resultierende Beratung
Als Mitglied eines Versorgungswerkes besteht die Möglichkeit einen Mehrbeitrag zu leisten. Sehr viele Versorgungswerke informieren gegen Ende des Jahres aktiv darüber, welche Beiträge man in diesem Jahr noch einzahlen kann, um seinen Rentenanspruch zu erhöhen. Die Prüfung, ob dieser Mehrbeitrag auch steuerlich geltend gemacht werden kann, obliegt dann den Steuerberatern, weil das Versorgungswerk nicht weiß, ob z. B. noch Rürup-Verträge o. ä. existieren. Manche Versorgungswerke kommunizieren auch, welche Rentensteigerungen sich erreichen lassen, wenn man z. B. den Maximalbeitrag einzahlt statt des Regelbeitrags.
Die Kernzielgruppe für diese Beratungsleistung umfasst Versorgungswerkmitglieder, die unter 62 Jahre alt sind und noch nicht den Maximalbeitrag einzahlen. Die erweiterte Zielgruppe besteht aus Versorgungswerkmitgliedern, die den Maximalbeitrag ins Versorgungswerk einzahlen, aber keine anderen Altersvorsorgebausteine aufbauen.
Für den Berater stellt sich grundlegend die Frage, welcher Aspekt für den Mandanten Motivation sein kann, diese Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. Möchte er gerne mehr für die Altersvorsorge tun, weiß aber nicht:
- ob der Mehrbeitrag im Vergleich zum Abschluss einer Rürup-Rente wirtschaftlich ist?
- ob der Mehrbeitrag im Vergleich zu anderen möglichen Alternativen der Altersvorsorge für seine Situation sinnvoll ist?
Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs der Versorgungswerkrente und die daraus resultierende Beratung
Sofern ihr Mandanten Mitglied eines Versorgungswerks ist, kann er bis zu fünf Jahre früher, neben ihren aktiven Einkünften, eine Rente erhalten und zahlt in dieser Zeit auch keine Beiträge mehr ein. Damit lässt sich in den letzten Jahren des Berufslebens zusätzliche Liquidität generieren. Ab einem Alter von 60 Jahren kann und sollte sich der Mandant daher damit beschäftigen, wann für ihn der optimale Zeitpunkt für den Bezug der Versorgungswerkrente ist. Durch die Unabhängigkeit zwischen Rentenbezug und Berufstätigkeit ergeben sich daraus viele Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl in hinsichtlich des vorzeitigen als auch des hinausgezögerten Rentenbezugs. Eine Optimierung daraus verlangt aber immer eine aktive Auseinandersetzung des Mandanten mit dieser Thematik, weil die Rente sonst automatisch zum regulären Renteneintritt laut Satzung des jeweiligen Versorgungswerks beginnt und so mögliche "Vorteile" nicht genutzt werden.
Als Motivation kann für den Mandanten, diese Beratungsleistung zu beanspruchen, kann darin liegen, dass:
- Liquidität benötigt wird, um z. B. ein Darlehen vor Renteneintritt tilgen zu können.
- das Gleichgewicht in der Altersvorsorge zwischen Rentenansprüchen und Altersvorsorge-Vermögen verbessert werden kann.
- die zusätzliche Liquidität aus wirtschaftlicher Sicht besser angelegt werden kann, als in die Erhöhung der Versorgungswerkrente.
Ein Dienstleistungs-Flyer schafft Transparenz
Für den Berater ist es auch hier sinnvoll, seinen Mandanten z. B. einen Flyer zur Verfügung zu stellen, der wichtige Aspekt dieses Beratungsfeldes und der Beratung an sich abbildet. So schafft der Berater gegenüber dem Mandanten eine gewisse Transparenz und diese erhöht wiederum das Vertrauen zum Berater.
Verwendung einer Datencheckliste
Eine Datencheckliste hilft, alle relevanten Daten schnell und vollständig zu beschaffen. Sie kann sowohl direkt im Akquisegespräch vom Berater selbst genutzt werden als auch als Hilfestellung für den Mitarbeiter dienen, der die Daten zusammentragen soll.
Beratung hinsichtlich der Versorgungswerkrente
Mandant A möchte vorzeitig seine Versorgungswerkrente beziehen. Der Berater fertigt für seine Beratungsleistung die folgende Übersicht/Zusammenfassung an.
Eckdaten der Berechnung |
Wert |
Mandantennummer |
1 |
Name |
Versorgungswerkrente |
Vorname |
Rolf |
Straße |
Rentenweg 13 |
PLZ |
45678 Sorgenfrei |
Bundesland |
NRW |
Geburtsdatum |
17.12.1958 |
Kirchensteuer |
nein |
verheiratet |
ja |
Nam... |