Dipl.-Betriebsw. Armin F. Schiehser, Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg
Die Erstellung einer privaten Finanzplanung durch den Steuerberater ist grundsätzlich aufzugliedern in:
- Darstellung der Situation: Status quo und logische Fortschreibung von Vermögen, Liquidität und Steuern
- strategische Beratung
Letztlich ist die komplette Finanzplanung nichts anderes als die Zusammenführung der Einzelaspekte dieses Beratungsfeldes zu einem Gesamtbild. Die Beratungsansätze ergeben sich zum einen aus den hier bereits dargestellten Teilthemen als auch der Gesamtbetrachtung z. B. der Liquiditätsentwicklung.
Was bedeutet dies für die konkrete Tätigkeit des Steuerberaters?
Im ersten Schritt leistet der Steuerberater eine wesentliche Grundlage der privaten Vermögens- und Finanzplanung, wenn er sich auch in diesem Bereich auf das konzentriert, was seiner täglichen Arbeit und seiner ihm eigenen Kompetenz entspricht. In der nachgelagerten Tabelle sind Beispiele aus der täglichen Arbeit des Steuerberaters den Aspekten der Vermögens- und Finanzplanung gegenübergestellt.
Tätigkeit |
Betrieblicher Bereich |
Private Vermögens- und Finanzplanung |
Datenerhebung |
Finanzbuchhaltungsdaten anhand der Mandantenbelege zusammenstellen und kontieren |
Private Vermögens- und Finanzdaten sammeln aus:
- Einkommensteuerakte,
- Dauerakten,
- Anforderung beim Mandanten;
- aktuelle Werte von Banken und Versicherungen einholen
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Datenerfassung |
- Belegerfassung in einem Finanzbuchhaltungsprogramm
- soweit möglich: automatische Einspielung der Kontobewegungen
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Erfassung der Daten in einer speziell auf Steuerberater zugeschnittenen Planungssoftware |
Datenaufbereitung |
Komprimierung der Daten in eine aussagefähige BWA (monatlich, quartalsmäßig) und in Bilanz und GuV (jährlich) durch die eingesetzte Software |
Komprimierung der Daten in eine aussagefähige private Bilanz und eine private GuV durch die eingesetzte Software |
Datenanalyse |
- Aufbereitung und Besprechung des Informationsgehaltes im Rahmen einer Bilanzbesprechung
- Unternehmensplanung durch logische Fortschreibung der Werte für einen definierten Planungszeitraum
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- Aufbereitung und Besprechung des Informationsgehaltes im Rahmen eines Strategiegespräches
- private Vermögens- und Finanzplanung durch logische Fortschreibung der Werte für einen definierten Planungszeitraum
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Aus der konkreten Gegenüberstellung wird deutlich, dass der Steuerberater seine Tätigkeit nicht mit der Erstellung von Vermögens- und Finanzplanungen durch Finanzdienstleister vergleichen sollte. Vielmehr sollte er unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Mandanten und seiner eigenen Kompetenz seine Tätigkeit in Analogie zur Erstellung von betrieblicher Bilanz und GuV begreifen.