Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt[*]

Die neuen Ländererlasse zur Berücksichtigung von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers sowie für die Haushaltsauflösung des Erblassers (vgl. gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.2.2022 – S 3810, BStBl. I 2022, 224) gehen auf eine BFH Entscheidung v. 14.10.2020 – II R 30/19, ErbStB 2021, 133 (Halaczinsky), zurück. Der vorliegende Beitrag stellt die Erlassregelungen im Vergleich zur zugrunde liegenden BFH-Rspr. auf.

[*] Der Autor ist in Speyer in eigener Kanzlei tätig (www.kanzleiknittel.de).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?