Beschäftigungsabweichung
Die Planbezugsgröße einer Kostenstelle beträgt bei 100%iger Kapazitätsausnutzung 6.000 Maschinenstunden und die entsprechenden Plankosten belaufen sich auf 24.000 EUR, die sich aus 6.000 EUR fixen Kosten und 18.000 EUR proportionalen Kosten zusammensetzen.
Der Plankostenverrechnungssatz, d. h. der Plankostenbetrag je Maschinenstunde, ergibt sich durch Division der Plankosten durch die Planbezugsgröße:
24.000 EUR |
= 4 EUR/Std. |
6.000 Std. |
Die tatsächliche Istproduktion der Abrechnungsperiode beträgt allerdings 4.200 Maschinenstunden (bei angefallenen Istkosten von 19.200 EUR). Die verrechneten Plankosten (= Plankosten der Istbeschäftigung) betragen dann:
4.200 Std. × 4 EUR = 16.800 EUR.
Für die Ermittlung der Beschäftigungsabweichung mit dem Ziel einer detaillierten Abweichungsanalyse ist es notwendig, die für die Istbeschäftigung entsprechenden Sollkosten zu ermitteln:
6.000 + |
18.000 |
x 4.200 = 18.600 EUR |
6.000 |
Die Beschäftigungsabweichung wird nun als Differenz zwischen den Sollkosten und den verrechneten Plankosten ermittelt:
Sollkosten |
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18.600 |
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verrechnete Plankosten: |
– |
16.800 |
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Beschäftigungsabweichung |
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1.800 |
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Aus der, im Vergleich zur geplanten, geringeren Istbeschäftigung resultiert eine Fixkosten-Unterdeckung, d. h., es werden um 1.800 EUR zu wenig an fixen Kosten kalkulatorisch verrechnet.
Abbildung 3 stellt die Ermittlung dieser Beschäftigungsabweichung grafisch dar:
Abb. 3: Beschäftigungsabweichung (Beispiel)