Die Entscheidungen zeigen auf, dass allein ein Privatnutzungsverbot für betriebliche Kfz nicht genügt, um als GF einer vGA zu entgehen. Für die Praxis empfehlenswert ist es daher, für den Fall eines rein betrieblich genutzten Kfz durch organisatorische Maßnahmen und die Führung eines Fahrtenbuchs sicherzustellen, dass eine BP nicht nachträglich eine Privatnutzung des Pkw samt nachteiliger steuerlicher Folgen annimmt.

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