Dipl.-Ing. Matthias Glawe
4.1 Maßnahmen vor der Pandemie
Maßnahmen vor der Pandemie
- Planungsstäbe bilden, Planungs-Verantwortliche benennen
- Kernfunktionen des Betriebs festlegen und Schlüsselpersonal (mit Vertretungen) benennen
- Absprachen mit Kunden und Lieferanten treffen
- Versorgung und Schutz des Betriebs sichern
- Kontakte zu anderen Betrieben, Verbänden, Behörden aufbauen
- Verpflegung und medizinische Betreuung der Beschäftigten planen
- Informationspolitik entwickeln
- Kommunikationssysteme ausbauen
4.2 Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen
Ist der Pandemiefall eingetreten, wird sich zeigen, wie erfolgreich die bis dahin erfolgten Planungen waren. Viel Zeit zum Korrigieren von Maßnahmen oder Üben von Verhaltensregeln bleibt nun nicht mehr. Jetzt gilt es, den Pandemieplan zu aktivieren. Entsprechend der Entwicklung der Pandemie sind betrieblichen Prozesse (Produktionskapazität, Umfang der Dienstleistungen) anzupassen. Ggf. werden Teile der Produktion ausgelagert oder die Heim- bzw. Telearbeit aktiviert. Die Sicherung der Daten und die Organisation des Werkschutzes können weitere Maßnahmen sein.
Die Personalstärke ist an die Pandemiesituation anzupassen. Die Versorgung und Betreuung des aktiv tätigen Personals muss sichergestellt werden. Auf die Einhaltung der Verhaltensregeln insbesondere zur Gewährleistung der Hygiene ist verstärkt zu achten. Die Mitarbeiter und ggf. die Angehörigen sind kontinuierlich über die laufenden Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiephase zu informieren. Sofern geplant, sollte nun auch der betriebliche Gesundheitsdienst aktiviert werden. Die Hilfsmittel, Hygienematerialien und die Medikamente sind gemäß dem Pandemieplan auszugeben.
Auch der externe Informationsaustausch z. B. mit Fachbehörden ist über die geplanten Kommunikationswege vorzunehmen.
Maßnahmen während der Pandemie
- (Minimal-)Betrieb aufrechterhalten, Personalbedarf an Pandemiesituation anpassen
- Personal medizinisch betreuen
- Personal verpflegen
- mit Personal kommunizieren und mit Informationen versorgen
- externe Netzwerke bedienen
- Angehörige und Auslandsmitarbeiter betreuen
4.3 Vorgehensweise nach einer Pandemie
Die Maßnahmen zur Beendigung des Ausnahmezustands stellen die letzte Phase der Pandemieplanung dar. Die vom Unternehmer oder dessen Beauftragten verkündete Rückkehr zur Normalität kann in einem oder in mehreren Schritten erfolgen. Dazu werden die Führungskräfte der einzelnen Funktionsbereiche, die Arbeitnehmervertretung und anschließend auch alle Beschäftigten über das Ende der Pandemiephase und die Rückkehr zur Normalität informiert. Das festgelegte Informationssystem sollte dafür genutzt werden.
Im nächsten Schritt werden Partnerfirmen, Personaldienstleister (im Fall von Beschäftigung von Leiharbeitern), Lieferanten, Kunden und ggf. Behörden und Verbände über die Rückkehr zum Normalbertrieb informiert. Auch dafür können schon im Vorfeld Festlegungen getroffen werden, wer wen informiert. Sollten vorübergehend neue vertragliche Bindungen (z. B. zu Rufdiensten) eingegangen worden sein, können diese nun wieder gelöst werden.
Nach der Normalisierung der betrieblichen Prozesse (Produktion, Dienstleistungen usw.) ist es auch wichtig, die Mitarbeiter über die Bewältigung der Pandemie zu informieren. Außerdem sollte eine Auswertung der betrieblichen Pandemiemaßnahmen vorgenommen werden (Schadensbilanz).
Nach abgeschlossener Rückkehr zum Normalbetrieb kann der Pandemieplan außer Kraft gesetzt werden.
Maßnahmen nach der Pandemie
- Produktion normalisieren
- Beschäftigte zurückholen
- Maßnahmen analysieren