Schwieriger ist es, eine "gerechte" Prämie für einen nicht-monetären Nutzen zu bestimmen. Hier kann der einreichende Mitarbeiter entweder eine Pauschalprämie bekommen, unabhängig davon, wie groß der nicht-monetäre Vorteil ausfällt. Der Vorteil ist, dass kein Berechnungs- bzw. Schätzaufwand notwendig ist. Der Nachteil ist, dass bei Mitarbeitern leicht der Eindruck entstehen kann, dass sie benachteiligt werden. Sie glauben, dass die Idee dem Unternehmen erhebliche Vorteile bringt, die eigene Leistung aber nicht ausreichend gewürdigt worden ist.
Die bessere Lösung ist es, für jeden Vorschlag einen Nutzenbeitrag mithilfe eines Punktwertverfahrens zu berechnen, um individuelle Prämien bestimmen zu können. Das Punktwertverfahren hilft zudem nachzuvollziehen, wie eine Prämie zustande gekommen ist.
Um einen Punktwert zu berechnen, können Sie die Vorschläge in Kategorien mit "geringem", "mittlerem" und "großem" Nutzen einteilen. Abhängig von der Einteilung erhält der Einreicher dann eine Basisprämie, die immer gezahlt wird – etwa 20 EUR für einen Vorschlag mit geringem Nutzen, 40 EUR für einen Vorschlag mit mittleren und 100 EUR für einen Vorschlag mit großem Nutzen.
Jetzt muss die Geschäftsleitung prüfen, in welchem Umfang das Unternehmen profitiert. Auch hier kann mit den Stufen "gering", "mittel" und "groß" gearbeitet werden. Zusätzlich sollte die Umsetzbarkeit in die Bewertung einfließen. Hier können die Bewertungskriterien z. B. "sofort", "innerhalb von 6 Monaten" und "innerhalb eines Jahres" heißen. Dann muss der Realisierungsaufwand geschätzt werden; ebenfalls mit den Ausprägungen "gering", "mittel" und "groß".
Für geringe Anwendungsmöglichkeiten, Umsetzungsfristen, die mehr als 6 Monate betragen, und einen hohen Realisierungsaufwand wird als Multiplikator eine "1" vergeben, für mittlere Anwendungsmöglichkeiten, für Umsetzungsfristen bis 6 Monate und einen mittleren Realisierungsaufwand wird als Multiplikator eine 1,5 vergeben. In allen anderen Fällen vergibt man eine 2. Dann multipliziert man die Basisprämie mit den erreichten Punktwerten und es ergibt sich eine individuelle Prämiensumme für jeden Vorschlag. Maximal sind in diesem Beispiel also 800 EUR Prämie möglich. (100 × 2 × 2 × 2).
Abb. 2: Beispiel für eine Punktwertberechnung bei nicht-monetärem Nutzen
Im dargestellten Beispiel wurde mit den im Text vorgeschlagenen Werten eine maximal mögliche Prämie von 800 Euro errechnet, eine mittlere Prämie von 135 Euro und eine Basisprämie von 20 Euro. Die ausgewählten Punktwerte und Prämien, die zu diesem Beispielergebnis geführt haben, sind hier grau unterlegt.
Ggf. sollten Sie überlegen, ob es bei den Anwendungsmöglichkeiten oder der Umsetzbarkeit sinnvoll ist, größere Multiplikatoren zu verwenden. Das empfiehlt sich aber nur, wenn im monetären Bereich höhere Prämien möglich sind, z. B. bis 1.200 EUR. Hier sollten Sie überlegen, ob Sie für die Anwendungsmöglichkeiten einen Faktor von 3 wählen. Dann ist auch hier eine Höchstprämie von 1.200 EUR möglich (100 × 3 × 2 × 2).
So berechnen Sie die Prämie ohne monetären Nutzen
Bezogen auf den Vorschlag "Einrichtung einer Kaffee-Ecke" können Sie von einem geringen Basisnutzen ausgehen, da sich die Motivation voraussichtlich verbessern wird, aber nicht in einem wirklich nennenswerten Umfang. Als Basisprämie werden daher 20 EUR gezahlt. Die Anwendungsmöglichkeiten hingegen sind groß, weil alle Beschäftigten die Einrichtung nutzen können. Der Multiplikator beträgt also 2. Die Umsetzung ist innerhalb von 6 Monaten möglich, weil zunächst ein Raum gefunden und auch Geräte angeschafft werden müssen. Multiplikator ist hier 1,5. Der Realisierungsaufwand ist daher als "mittel" mit einem Multiplikator von 1,5 einzustufen. Daraus ergibt sich bei einer Basisprämie von 20 EUR eine Gesamtprämie von 90 EUR.
20 EUR (geringer Basisnutzen) × 2 (große Anwendungsmöglichkeit) × 1,5 (mittlere Umsetzbarkeit) × 1,5 (mittlerer Realisierungsaufwand) = 4,50 × 20 EUR = 90 EUR
Abb. 3: Punktwertberechnung für das Beispiel "Kaffee-Ecke"
Beim Punktwertverfahren besteht das grundsätzliche Problem, dass eine objektive Nutzenmessung kaum möglich ist, und dass es häufig zu Ungenauigkeiten bei der Bewertung kommt. Allerdings ist auch die monetäre Bewertung nicht wirklich objektiv, weil z. B. Einsparungen, Umsatzausweitungen oder Kosten häufig ebenfalls geschätzt werden müssen. Das muss der Vorgesetzte den Mitarbeitern deutlich sagen und es muss klar sein, dass die Einreicher in beiden Fällen damit leben müssen, auch wenn sie sich nicht ganz gerecht behandelt fühlen.
Beispiele für alle Einstufungen geben
Um Missverständnisse und Diskussionen über die "richtige" Einordnung zu vermeiden, sollten Sie für jede Einstufung Beispiele entwickeln.
- Welche Vorschläge werden in Bezug auf den Basisnutzen als "gering", "mittel" und "groß" eingestuft?
- Wann werden bei den Anwendungsmöglichkeiten welche Einstufungen vergeben?
- Wie wurde in welchen Fällen in der Vergangenheit verfahren?
Im Excel-Tool Bet...